Tausende von Kleinaktionären dürften im Schadenersatz-Verfahren gegen die Deutsche Telekom einen Rückschlag erlitten haben: Wie das Hamburger Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" am Samstag im Voraus berichtete, hat der größte in Frankfurt vertretene institutionelle Anleger des Telekommunikationskonzerns, Grand Waters Participation, seine Zivilklage vor dem Frankfurter Landgericht zurückgezogen.

Hauptvorwurf

Hauptvorwurf der Anklage in dem Frankfurter Mammutprozess ist die zu hohe Bewertung von Immobilien durch die Telekom. Die Kläger werfen dem Unternehmen vor, im Börsenprospekt zum Verkauf der dritten Tranche von T-Aktien im Jahr 2000 falsche Angaben gemacht zu haben, und fordern ihr Geld zurück. Ende Mai hatte die Bonner Staatsanwaltschaft nach fast fünfjährigen Ermittlungen ein Verfahren wegen des Verdachts der Falschbilanzierung und des Kapitalanlagebetruges von Telekom-Managern allerdings vorläufig eingestellt.

Keine Begründung

Eine Begründung für die Entscheidung gab die weitgehend unbekannte Grand Waters Participation, die laut "Spiegel" rund 100.000 Aktien der Telekom hält, dem Blatt zufolge nicht. Insider vermuteten jedoch, dass die Anwälte die Erfolgschancen deutlich geringer einschätzten, nachdem die Bonner Staatsanwaltschaft keine Anklage gegen Telekom-Manager erhoben hatte, hieß es.

Wie "Der Spiegel" weiter berichtete, könnten mit dem Ausscheiden des Großklägers nun höhere Prozesskosten auf die verbliebenen T-Aktionäre zukommen, da möglicherweise zum Beweis des Vorwurfs, der Immobilienfehlbewertung ein millionenschweres Gutachten angefertigt werden müsse. Der Prozess soll wie geplant am 25. Oktober fortgesetzt werden.(Apa)