Linz/München - Bewohner von Miet- und Genossenschaftswohnungen, auf deren Häusern Handymasten installiert
wurden, könnten möglicherweise schon demnächst bis zu 20 Prozent weniger Miete zahlen. Aus München wurde jetzt eine
entsprechende Gerichtsentscheidung bekannt, die Anwälte auch als Präzedenzfall für Österreich sehen. Nun wird hier zu
Lande eine Sammelklage von Mietern vorbereitet, die dieselbe Mietreduktion bringen soll.
In Österreich gibt es schätzungweise rund 8.500 Sendestationen für den Handybetrieb. In vielen Fällen seien - so der Linzer
Rechtsanwalt Johannes Hintermayr - diese Sendemasten auf Miet- und Genossenschaftswohnungen angebracht worden,
ohne dass die Bewohner informiert wurden oder gar ihre Zustimmung gaben. "Für diese Fälle ist das Urteil aus
Deutschland, das bisher bei uns noch nicht bekannt war, eine Sensation", ist Hintermayr überzeugt.
Die Furcht vorm Mast genügt als Grund
Demnach entschied das Amts- und Landesgericht München im Jahr 1998, dass ein Bewohner um 20 Prozent weniger
Miete zahlen muss, weil auf dem Dach seines Hauses und und noch dazu direkt über seiner Wohnung eine
Mobilfunkantenne errichtet wurde. Es genüge in diesem Fall die "Furcht" des Mieters vor Gesundheitsschäden, selbst wenn
sich diese Furcht später irgend wann einmal als unbegründet heraus stellen sollte. Allein die Angst um seine Gesundheit
reiche aus, um eine Beeinträchtigung für den Mieter im Sinne des Paragrafen 537 des deutschen Bürgerlichen
Gesetzbuches dar zu stellen. Und der Richter in München fügte noch hinzu: "Es ist für diese Auseinandersetzung belanglos,
dass die streitgegenständlichen Anlagen rechtlich zulässig sind und alle gegenwärtig in Deutschland gültigen Grenzwerte
einhalten". Das Recht auf Mietreduzierung wegen Baulärms hänge ja auch nicht davon ab, ob der Nachbar legal oder
"schwarz" baue, entschied der Richter.
Dazu Anwalt Hintermayr: "Der genannte Paragraf im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch entspricht dem Paragrafen 1.096
im österreichischen ABGB, daher ist die Rechtslage vergleichbar, die Entscheidung aus Deutschland ist ein Präzedenzfall
auch für Österreich". Vor allem sei von entscheidender Bedeutung, dass der Mieter nicht eine wie immer geartete
Gesundheitsbeeinträchtigung nachweisen müsse sondern dass schon die "Furcht" vor einer solchen zur Minderung der
Miete führe.
Hintermayr will jetzt keine Zeit verlieren, da es diese Mietreduktion nicht rückwirkend gebe, "es muss rasch gehandelt
werden, um auch in Österreich eine entsprechende Entscheidung herbei zu führen", so der Anwalt. Er wird noch in dieser
Woche die erste Klage eines Mieters einbringen, auf dessen Haus ohne seine Einwilligung ein Handymasten errichtet
wurde. "Ich werde, analog zu Deutschland, ebenfalls eine Mietreduktion von 20 Prozent verlangen". Als nächster Schritt
werde eine Sammelklage von weiteren betroffenen Mietern mit dem selben Problem eingebracht, kündigte Hintermayr an. (APA)