Wien - Das Immunitätskollegium des Wiener Landtags wird sich am 29. Juni mit zwei Auslieferungsbegehren in der Causa des pensionierten Oberst John Gudenus befassen müssen. Ein Antrag der Staatsanwaltschaft Wien ist am Montag im Rathaus eingelangt. Und einer des Verteidigungsministeriums sollte am Montag abgeschickt werden, so Brigadier Harald Leopold, Leiter des Disziplinar- und Beschwerdewesens im Verteidigungsministeriums, am Montag auf Anfrage der APA. Im Bundesheer ist ein Disziplinarverfahren gegen Gudenus geplant.

Als ehemaliger Soldat unterliegt der Bundesrat auch dem Heeresdisziplinargesetz - weil er heuer 65 wird, aber nur mehr bis 31. Dezember. Der Vorwurf gegen ihn lautet auf Schädigung des Ansehens des Bundesheeres. Die Palette der möglichen Sanktionen würde vom einfachen Verweis über die Degradierung bis hin zu Pensionskürzungen reichen.

Wenn das Immunitätskollegium der Aufhebung der Immunität zustimmt, kann im Verteidigungsressort ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, erläuterte Leopold: "Danach können wir die erste Verfolgungshandlung setzen." Dies werde voraussichtlich eine Befragung des Beschuldigten sein.

Dann geht das Verfahren weiter an die Disziplinarkommission. Diese muss allerdings auf das Ergebnis des allfälligen Gerichtsverfahrens warten, bevor sie weitere Schritte setzen kann. Sollte sich dies bis über den Jahreswechsel hinausziehen, müsste das Verfahren eingestellt werden, weil Gudenus dann nicht mehr dem Heeresdisziplinarrecht unterliegt. Das Verfahren würde dennoch Sinn machen, so der Brigadier: "Wir lassen uns nicht vorwerfen, nicht gegen ihn vorgegangen zu sein." (APA)