Wien - Das Immunitätskollegium des Wiener Landtags wird sich
am 29. Juni mit zwei Auslieferungsbegehren in der Causa des
pensionierten Oberst John Gudenus befassen müssen. Ein Antrag der
Staatsanwaltschaft Wien ist am Montag im Rathaus eingelangt. Und
einer des Verteidigungsministeriums sollte am Montag abgeschickt
werden, so Brigadier Harald Leopold, Leiter des Disziplinar- und
Beschwerdewesens im Verteidigungsministeriums, am Montag auf Anfrage
der APA. Im Bundesheer ist ein Disziplinarverfahren gegen Gudenus
geplant.
Als ehemaliger Soldat unterliegt der Bundesrat auch dem
Heeresdisziplinargesetz - weil er heuer 65 wird, aber nur mehr bis
31. Dezember. Der Vorwurf gegen ihn lautet auf Schädigung des
Ansehens des Bundesheeres. Die Palette der möglichen Sanktionen würde
vom einfachen Verweis über die Degradierung bis hin zu
Pensionskürzungen reichen.
Wenn das Immunitätskollegium der Aufhebung der Immunität zustimmt,
kann im Verteidigungsressort ein Disziplinarverfahren eingeleitet
werden, erläuterte Leopold: "Danach können wir die erste
Verfolgungshandlung setzen." Dies werde voraussichtlich eine
Befragung des Beschuldigten sein.
Dann geht das Verfahren weiter an die Disziplinarkommission. Diese
muss allerdings auf das Ergebnis des allfälligen Gerichtsverfahrens
warten, bevor sie weitere Schritte setzen kann. Sollte sich dies bis
über den Jahreswechsel hinausziehen, müsste das Verfahren eingestellt
werden, weil Gudenus dann nicht mehr dem Heeresdisziplinarrecht
unterliegt. Das Verfahren würde dennoch Sinn machen, so der
Brigadier: "Wir lassen uns nicht vorwerfen, nicht gegen ihn
vorgegangen zu sein." (APA)