Rom - In Italien hat eine Frau nach der Scheidung keinen Anspruch auf Unterhalt, wenn sich der Ex-Mann offen zu seiner Homosexualität bekennt. Das entschied nach Presseberichten vom Dienstag das Kassationsgericht in Rom. Das Grundsatzurteil bestätigte eine Entscheidung des päpstlichen Ehegerichts Rota Romana, wonach ein Homosexueller "psychisch unfähig" sei, die ehelichen Pflichten zu erfüllen. Das Urteil sorgte für erhebliches Aufsehen in Rom. Im konkreten Fall hatte eine Italienerin nach jahrelanger Ehe "zufällig aber unmissverständlich" die Neigungen ihres Mannes entdeckt. Auf ihre Initiative hin wurde die 1965 geschlossene Ehe 1990 geschieden. Daraufhin beantragte der Mann die Annullierung der Ehe beim Kirchengericht und erhielt 1995 Recht. Zugleich musste er den Berichten nach keinen Unterhalt mehr zahlen. "Homosexualität ist keine Geisteskrankheit", protestierte der Präsident einer italienischen Homosexuellen-Organisation. Das Kassationsgericht hätte in diesem Fall die Unterhaltsansprüche der Frau bestätigen sollen, die so lange betrogen worden sei. (APA/dpa)