In einem Aufsehen erregenden Mordfall, der die Tiroler Sicherheitsbehörden im Herbst 2003 beschäftigt hatte, ist in Bayern ein Urteil gefällt worden: Ein 61-jähriger Mann aus Görlitz (Sachsen) ist am Schwurgericht München II zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Nach Auffassung der Kammer hat der Angeklagte am 25. September 2003 eine 62-jährige Frau aus Halle auf einer Italienreise in seinem Wohnmobil ermordet. Die Leiche der Deutschen war auf der Brennerbundesstraße bei Schönberg in Tirol in Müllsäcke verpackt entdeckt worden.

Die 62-Jährige ist einen qualvollen Tod gestorben. Der Angeklagte betäubte der Beweisaufnahme zufolge die Frau, fesselte sie und verklebte ihr Mund und Nase. Der laut Gutachten vom Opfer bewusst erlebte Todeskampf dauerte mindestens 30 Minuten.

Sexuell motivierte Angriffe

Das Gericht berücksichtigte in seinem Urteil sexuell motivierte Angriffe des Angeklagten auf zwei andere Frauen. Eine Attacke auf eine 70-Jährige aus Deutschland, die ebenfalls in Tirol stattfand, führte schließlich zur Ausforschung des Mannes: Vier Tage nach dem Mord an der Deutschen hatte er die Frau aus Garmisch-Partenkirchen (Bayern) in Seefeld (Bezirk Innsbruck-Land) zu misshandeln versucht.

Er fiel in seinem Wagen mit Handschellen, Elektroschockgerät und Pfefferspray über sie her. Die 70-Jährige, die er wie das Mordopfer über eine Kontaktanzeige kennen gelernt hatte, konnte dank Gegenwehr entkommen. Einige Monate zuvor hat der Angeklagte seiner damals 24 Jahre alten slowakischen Haushaltshilfe ein Betäubungsmittel gegeben und die halb ohnmächtige Frau sexuell missbraucht.

"Unfall"

Die beiden zuletzt genannten Taten hat der Angeklagte vor Gericht abgestritten. Den Erstickungstod der 62-Jährigen bezeichnete er als "Unfall". Er habe die "Nervensäge" betäubt und "zu ihrem Schutz gefesselt", damit sie auf der Fahrt in den Kurven nicht gegen die Wand falle, sagte er aus. Jedoch habe er ihr nur den Mund zugeklebt, "damit sie ruhig ist", die Nase sei frei gewesen. Diese "Schutzbehauptung" sei durch das gerichtsmedizinische Gutachten widerlegt, betonte der Richter.

Der Angeklagte habe "grausam und zur Verdeckung einer Straftat" gehandelt. Von der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, die der Staatsanwalt gefordert hatte, sah das Gericht ab. Die Verteidigung hatte auf zehn Jahre Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. (APA/AP)