Vier Jahrzehnte nach der Ermordung von drei Bürgerrechtlern sind sich die Geschworenen nicht einig über die Schuld eines ehemaligen Klu-Klux-Klan-Mitglieds. Nach dem ersten Tag der Beratungen wollten sechs Juroren den 80-jährigen Edgar Ray Killen schuldig sprechen, sechs waren dagegen. Die Entscheidung muss einstimmig fallen.Warten auf Gerechtigkeit

Zuvor hatte die Anklagevertretung für einen Schuldspruch plädiert. Staatsanwalt Mark Duncan sagte, die Schuld des Angeklagten sei klar. Die Familien der Opfer warteten seit 41 Jahren auf Gerechtigkeit. Killens Verteidiger James McIntyre verurteilte die Morde und sprach den Angehörigen sein Beileid aus. Doch reichten die Beweise gegen seinen Mandanten nicht aus. Der Anwalt räumte ein, Killen sei Mitglied des rassistischen Klu-Klux-Klans gewesen, deswegen sei er jedoch nicht angeklagt. Die Jury besteht aus neun Weißen und drei Schwarzen.

Killen droht lebenslange Haft

Edgar Ray Killen ist angeklagt, im Jahr 1964 den Mord an drei Bürgerrechtlern geplant zu haben. Ihm droht lebenslange Haft. Der Teilzeitprediger und Sägewerkbetreiber wurde 1967 schon einmal wegen der Bluttat angeklagt, doch gelangte die nur aus Weißen bestehende Jury damals zu keinem einhelligen Urteil. Sieben Mitangeklagte wurden schuldig gesprochen, doch verbüßte keiner von ihnen eine Haftstrafe von mehr als sechs Jahren.

Vorlage für "Mississippi Burning"

Michael Schwerner, Andrew Goodman und James Chaney wurden zusammengeschlagen und erschossen. Die Leichen wurden erst 44 Tage später gefunden. Die Ereignisse dienten als Vorlage für den 1988 entstandenen Film "Mississippi Burning". (APA/AP)