Leipzig - Auch bei der deutschen Bundeswehr gilt das Grundrecht der Gewissensfreiheit. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Mittwoch bekannt gegebenen Grundsatzurteil. Es hob damit die Bestrafung eines Soldaten auf, der im Zusammenhang mit dem Irakkrieg einen Befehl verweigert hatte.

Begründung: Irakkrieg völkerrechtswidrig

Sein Vorgesetzter hatte den Offizier angewiesen, an der Weiterentwicklung eines militärischen Computerprogramms mitzuwirken. Das verweigerte dieser mit der Begründung, er könne es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren, Befehle zu befolgen, die den aus seiner Sicht völkerrechtswidrigen Krieg im Irak unterstützen könnten. Sein Vorgesetzter habe nicht ausschließen können, dass das Software-Programm dazu genutzt werde.

Wegen Befehlsverweigerung stufte das Truppendienstgericht den Soldaten deshalb vom Major zum Hauptmann herab. Wie nun der Zweite Wehrdienstsenat in Leipzig entschied, können sich auch Soldaten auf das Grundrecht der Gewissensfreiheit berufen - selbst dann, wenn sie keinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen. (APA/AFP)