Leipzig - Auch bei der deutschen Bundeswehr gilt das
Grundrecht der Gewissensfreiheit. Das entschied das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Mittwoch bekannt
gegebenen Grundsatzurteil. Es hob damit die Bestrafung eines Soldaten
auf, der im Zusammenhang mit dem Irakkrieg einen Befehl verweigert
hatte.
Begründung: Irakkrieg völkerrechtswidrig
Sein Vorgesetzter hatte den Offizier angewiesen, an der
Weiterentwicklung eines militärischen Computerprogramms mitzuwirken.
Das verweigerte dieser mit der Begründung, er könne es mit seinem
Gewissen nicht vereinbaren, Befehle zu befolgen, die den aus seiner
Sicht völkerrechtswidrigen Krieg im Irak unterstützen könnten. Sein
Vorgesetzter habe nicht ausschließen können, dass das
Software-Programm dazu genutzt werde.
Wegen Befehlsverweigerung stufte das Truppendienstgericht den
Soldaten deshalb vom Major zum Hauptmann herab. Wie nun der Zweite
Wehrdienstsenat in Leipzig entschied, können sich auch Soldaten auf
das Grundrecht der Gewissensfreiheit berufen - selbst dann, wenn sie
keinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen. (APA/AFP)