Wien - Der Streit um die vom niederösterreichischen Landtag beschlossene Besteuerung von Handymasten - genauer: von "Mobilfunkanlagen" - verhärtet sich. Mobilfunkbetreiber und Telekomregulator legten bei einem "Mastengipfel" beim Infrastrukturminister, Vizekanzler Hubert Gorbach, ihre Standpunkte dar, wonach durch die Landesabgabe Bundesinteressen "massiv torpediert werden", was einen Einspruch der Bundesregierung gegen das Landesgesetz begründen würde. Gorbach hatte schon zuvor angekündigt, einen Einspruch beantragen zu wollen.

Am Mittwoch schien jedoch eine Unterstützung für diesen Einspruch nicht in Sicht. Zwar äußerte sich auch Wirtschaftsminister Martin Bartenstein im ORF-Mittagsjournal negativ gegenüber der Abgabe, wollte einen Einspruch jedoch nicht unterstützen.

"Handymaut"

Gibt es entgegen der Hoffnung der Betreiber keinen Einspruch kommt es zu einer Anfechtung des Gesetzes, erklärte Thomas Barmüller, Geschäftsführer des Branchenverbands Forum Mobilfunkkommunikation, zum STANDARD. Aufgrund der jahrelangen Dauer solcher Verfahren würde jedoch zunächst eine Kostenbelastung unausweichlich sein, sagte Barmüller. "In Wirklichkeit ist das eine Handymaut, keine Mastensteuer."

Die Auswirkungen wären auf zwei Ebenen: Einerseits höhere Kosten für Konsumenten - wie hoch kann derzeit noch niemand sagen, aber in den vergangenen Tagen war von fünf bis zehn Euro monatlich die Rede; andererseits eine Ausdünnung der Versorgung im ländlichen Raum.

Sendeanlagen, die keinen profitablen Gesprächsverkehr haben aber aus Versorgungsgründen bestehen, könnten abgeschaltet werden: Dann würde keine Steuer fällig, obwohl der Mast unverändert stehen bleibt. Das würde vor allem bevölkerungsarme Landesteile treffen. (spu, (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 23.06.2005)