Infografik: EU-Kompromiss bei Zinsbesteuerung

Grafik: Der Standard
Die ab 1. Juli geltende neue Zinsenrichtlinie der EU, die in 22 EU-Ländern ein Meldesystem vorsieht, kann für Österreicher, die bisher in den Steuererklärungen ihre Auslandszinsen "vergessen" haben, unangenehme Überraschungen bringen, warnt der Österreichische Sparkassenverband.

Er empfiehlt den Anlegern, mit ihrem Vermögen nach Österreich zurückzukehren. Wer außer in Belgien und Luxemburg Zinsen für ein Sparguthaben oder Wertpapiere bekommt, muss ab 1. Juli mit einer Meldung der Bank an sein Wohnsitzfinanzamt rechnen, denn neben Österreich wird nur in Belgien und Luxemburg statt eines Informationsaustausches eine Quellensteuer erhoben und an das Finanzamt abgeführt.

Peinliche Fragen

Anleger, die ihre Zinsen auf ausländischen Konten in den übrigen Ländern bisher in der Steuererklärung nicht angegeben haben, könnten sich peinliche Fragen des Finanzamtes nur dann ersparen, wenn sie ihre Auslandskonten noch vor dem 1. Juli schließen und in Österreich veranlagen.

Die Capital-Bank-Grawe-Gruppe erwartet noch heuer zweistellige Millionen-Euro-Zuflüsse aus wieder repatriiertem Vermögen, das Österreicher bei Deutschen Banken und ausländischen Fonds veranlagt haben. Für die gesamte heimische Kreditwirtschaft könnten die Rückflüsse mehrere Hundert Millionen Euro ausmachen, so Capital-Bank-Chef Christian Jauk.

"Schweiz innerhalb der EU"

"Österreich könnte innerhalb der EU die Schweiz werden", so Jauk. Bereits jetzt sei ein spürbarer Rückfluss bemerkbar. Eine Repatriierung der Gelder hätte neben der Steuerehrlichkeit noch den Vorteil, dass sämtliche Verjährungsfristen zu laufen beginnen würden.

Nach sieben Jahren hätte man dann kein Problem mit dem, was davor war. Jetzt komme zum Tragen, dass das österreichische Bankgeheimnis Verfassungsrang habe.

Fazit: Rücksprache mit der Hausbank und den Steuerberatern lohnt sich in den kommenden Wochen. (red, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 23.06.2005)