Hamburg - Claudia Schiffer hat sich in Deutschland im Kampf gegen Paparazzi-Fotos auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) durchgesetzt. In dem Verfahren ging es um Bilder, die im Mai 2003 nach einem Autounfall entstanden waren und Schiffer mit ihrem Sohn Caspar zeigten. Mehrere Hamburger Gerichte hatten zuvor entschieden, dass der Verkehrsunfall kein Ereignis der Zeitgeschichte gewesen sei, das eine Veröffentlichung der Paparazzi-Fotos hätte rechtfertigen können. Diese Ansicht wurde vom BGH bestätigt. Es handle sich um Fotos aus dem geschützten Privatleben von Claudia Schiffer, betonte Anwalt Prinz. "Die Entscheidungen bestätigen den Trend der Rechtsprechung, Eltern und ihre Kinder konsequent vor der Verfolgung durch Paparazzi zu schützen", sagte er. (APA)