Die Neuregelung sieht folgendermaßen aus:
  • Bruttobezug:

    38,5 Prozent eines Richtergehalts am Europäischen Gerichtshof. Das ergibt 7000 Euro zwölfmal im Jahr. Derzeit erhalten österreichische EU-Abgeordnete 7900 Euro 14-mal pro Jahr.

  • Steuer:

    Künftig soll die EU-Steuer mit einem Satz von 22 Prozent gelten, der deutlich niedriger ist als der Einkommenssteuersatz in Österreich. Allerdings soll es keine steuerlichen Abschreibmöglichkeiten geben. EU-Staaten können die Differenz zum nationalen Niveau verlangen.

  • Pensionsregelung:

    Wer nach 1996 ins EU-Parlament einzog, hat keine Pensionsversicherung in Österreich außer aus seinem bisherigen Beruf. Künftig wird der Beitrag für alle Abgeordneten von der EU bezahlt. Die Pension ab 63 Jahren beträgt 3,5 Prozent des Gehalts pro Jahr der Par- lamentszugehörigkeit.

  • Krankenversicherung:

    Bisher sind die Abgeordneten in Österreich versichert. Wer will, kann aber in Brüssel oder Straßburg Leistungen in Anspruch nehmen wie etwa Impfungen. Künftig sollen die Abgeordneten ein Drittel des Beitrags selbst leisten.

  • Büropauschale:

    3785 Euro werden pro Monat gezahlt, Belege müssen gesammelt werden.

  • Reisekosten:

    Werden nur noch in tatsächlicher Höhe nach Vorlage von Rechnungen erstattet.

(afs/DER STANDARD, Printausgabe, 24.6.2005)