1. Nie auf der Fahrbahn fahren, wenn's Radwege gibt. 2. Radwege immer auf der in Fahrtrichtung rechten Straßenseite benutzen. 3. Auf Radwegen oder Radfahrstreifen genauso defensiv fahren wie auf der Fahrbahn. 4. In Einbahnstraßen nie gegen die Fahrtrichtung fahren, wenn sie nicht in der Gegenrichtung Radverkehr gestattet. 5. Niemals Lkws, die rechts abbiegen wollen, rechts überholen, auch nicht auf Radwegen. 6. Auf der Fahrbahn rund einen Meter Sicherheitsabstand zu parkenden Autos halten. 7. Auf Rad-/Gehwegen auf Fußgänger Rücksicht nehmen. 8. Keine falsche Sparsamkeit bei der Beleuchtungsanlage des Fahrrads. Bremsen und Beleuchtung müssen immer technisch in Ordnung sein. 9. Helle Kleidung und/oder reflektierende Spots verbessern die eigene "Leuchtkraft" bei Dunkelheit. 10. Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren, zwei weitere Jahre dürfen sie es. Generell sollten Kinder erst nach der Radfahrausbildung alleine als Radfahrer am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. (DER STANDARD - Printausgabe, 24. Juni 2005)