Teheran - Religion und Politik sind in der am 1. April 1979 proklamierten Islamischen Republik Iran untrennbar miteinander verbunden. Die politischen Führer waren bisher ebenfalls stets hohe schiitische Geistliche. Mit Mahmud Ahmadinejad hat Iran nun erstmals einen Präsidenten ohne religiöse Würden, der aber eine streng islamistischen Kurs vertritt.

FÜHRER DER ISLAMISCHEN REVOLUTION: Das geistliche Oberhaupt Ayatollah Ali Khamenei ist zugleich höchste Autorität des Landes. Er bestimmt die Richtlinien der Politik, bestätigt den Präsidenten, ist Oberkommandierender der Streitkräfte und hat bei innen- und außenpolitischen Entscheidungen das letzte Wort.

EXPERTENVERSAMMLUNG: Sie wählt den Revolutionsführer und kann ihn entlassen. Das Gremium mit seinen 86 Mitgliedern wird vom Volk für acht Jahre gewählt.

PRÄSIDENT: Er ist Staats- und Regierungschef und wird vom Volk alle vier Jahre gewählt. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Er ernennt die Minister, denen das Parlament zustimmen muss. Er kann auf Grundlage von Richtlinien des geistlichen Oberhauptes neue Entwicklungen anregen.

PARLAMENT: Die Legislative liegt beim Einkammer-Parlament mit 290 Abgeordneten (Majlis), das ebenfalls alle vier Jahre vom Volk gewählt wird. Es kann den Präsidenten durch ein Misstrauensvotum abwählen. Derzeit haben die Konservativen die Mehrheit.

WÄCHTERRAT: Dieser Verfassungsrat prüft die Vereinbarkeit der vom Parlament verabschiedeten Gesetze mit den Grundsätzen des islamischen Rechts. Bei allen Wahlen entscheidet er über die ideologische und religiöse Zuverlässigkeit von Kandidaten und damit über deren Zulassung. Die zwölf Mitglieder des Rates werden je zur Hälfte vom geistlichen Führer und vom Parlament ernannt.

SCHLICHTUNGSRAT: Das vom obersten Führer eingesetzte Gremium soll bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Parlament und Wächterrat das letzte Wort haben. Zu den Mitgliedern gehören der Präsident und der Parlamentspräsident.

JUSTIZ: An der Spitze des Rechtswesens steht ein vom religiösen Führer auf fünf Jahre ernannter Oberster Richter. Dieser schlägt den Justizminister vor, ernennt Richter und legt die Gerichtsorganisation fest. Neben dem Obersten Gerichtshof als höchster Instanz gibt es islamische Revolutionsgerichte. (APA/dpa)