Dem Ministerpräsidenten ist es in Mogadishu zu unsicher - Parlamentspräsident und Kriegsherren gegen Verlegung nach Jowhar
Redaktion
,
Mogadishu - Der Sitz der somalischen Regierung ist immer noch umstritten. Ministerpräsident Ali Mohammed Gedi forderte am Sonntag die Mitglieder seiner Regierung auf, die Hauptstadt Mogadishu zu verlassen und zu ihm nach Jowhar zu kommen. In der Stadt rund 100 Kilometer nordwestlich der Hauptstadt hält sich auch Präsident Abdullah Yusuf Ahmed auf. Parlamentspräsident Sharif Hassan Sheikh Aden dagegen besteht auf Mogadishu als Sitz der Regierung und hat rund 100 Abgeordnete auf seiner Seite.
Gedi argumentiert, dass die Sicherheitslage in Mogadishu instabil sei. In einer Radioansprache drohte er den Kriegsherren, die nun im Parlament sitzen, auch Gewalt an, sollten sie im Streit nicht klein bei geben. "Einige wenige Individuen versuchen, den somalischen Friedensprozess zu sabotieren. Wir fordern sie auf, sich der Mehrheit der Minister anzuschließen. Wenn nicht, dann werden wir uns mit Unterstützung des somalischen Volkes gewaltsam entgegen stellen."
Uneinigkeit über Friedenstruppen
Präsident Abdullah und Parlamentspräsident Sharif hatten sich am Freitag bei Gesprächen im Jemen nicht einigen können, wo der Regierungssitz liegen soll. Uneins sind sich die beiden auch in der Frage, ob Friedenstruppen aus den Nachbarstaaten in Somalia stationiert werden sollen.
Nach 14 Jahren war die somalische Regierung erst kürzlich aus dem Exil in Kenia zurückgekehrt. In Somalia hat es seit dem Sturz von Militärmachthaber Mohammed Siad Barre 1991 keine zentrale Regierung mehr gegeben, regional herrschen Clans und Milizenführer. Die Exilregierung sieht sich dem Widerstand islamischer Extremisten und mehrerer Kriegsherren gegenüber. (APA/AP)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.