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...SPÖ und Grüne befürchten, dass noch einmal zehn Jahre vergehen werden, bis flächendeckend weitere Barrieren abgebaut werden.

Wien - Seit einem Vierteljahrhundert ist es in Österreich möglich, Bargeld an Bankomaten zu beheben. Doch erst am Montag wurde in Wien-Währing der erste rollstuhlgerechte Outdoor-Bankomat des Landes in Betrieb genommen. Der tiefer gesetzte und barrierefreie Geldausgabeautomat befindet sich bei einer neuen Volksbank-Filiale in der Gersthoferstraße 63. Lange lässt auch schon das Behindertengleichstellungsgesetz auf sich warten, das kommenden Mittwoch auf der Tagesordnung des Verfassungsausschusses im Nationalrat steht.

SPÖ und Grüne sind mit dem letzten Gesetzesentwurf noch nicht zufrieden. Vor allem die Regelungen zur Barrierefreiheit, zur Verbandsklage und zum Behindertenanwalt seien ungenügend, meint SP-Behindertensprecherin Christine Lapp. Die Kompetenzen und die rechtliche Stellung des Behindertenanwalts seien "mehr als dürftig", kritisierte Lapp.

Forderung nach Verbandsklage

Theresia Haidlmayr, die Behindertensprecherin der Grünen, fordert, dass Behindertenorganisationen selbstständig eine Verbandsklage einbringen können; laut Gesetzesentwurf gehe das aber nur, wenn der Bundesbehindertenbeirat, der nur zweimal im Jahr tagt, zustimme.

Unzureichend geregelt sei außerdem der Abbau von baulichen Barrieren. Die Übergangsbestimmungen seien zu großzügig, was bewirke, dass man sich erst ab dem Jahr 2015 mit Barrierefreiheit auseinander setzen müsse. SP und Grüne befürchten, dass in den kommenden zehn Jahren nichts geschehen werde.

Kostenintensiv VP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg hingegen betonte, dass Barrierefreiheit nicht am "Sankt-Nimmerleins-Tag, sondern ab 1. Jänner 2006" eintreten werde. Auch Helene Partik-Pablé, Behindertensprecherin des Freiheitlichen Parlamentsklubs, verteidigte den Regierungsentwurf. Sie räumte ein, dass nicht alles, was notwendig wäre, auch durchgesetzt werden konnte. Aber gerade bauliche Veränderungen seien sehr kostenintensiv und man müsse der Wirtschaft deshalb eine "gewisse Übergangszeit" zugestehen.

Mit dem neuen Gesetz soll auch die Gebärdensprache verfassungsrechtlich anerkannt werden. Behinderten und deren Angehörigen werden zudem rechtliche Schritte gegen Diskriminierung eingeräumt. (APA, simo - DER STANDARD-Printausgabe, 28.06.2005)