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Foto: REUTERS/Yuri Gripas
Betreiber von Online-Tauschbörsen wie Grokster oder Morpheus können nach einer Entscheidung des Obersten US-Gerichts haftbar gemacht werden, wenn ihre Nutzer gegen das Urheberrecht verstoßen.

Anbieter und Werber

Wer einen Dienst anbietet und gezielt wirbt, dass Urheberrechte damit verletzt werden können, der könne für den daraus entstehenden Schaden durch Dritte haftbar gemacht werden, hieß es am Montag in der Begründung des einstimmigen Urteils. Die Richter in Washington hoben mit ihrem Beschluss eine gegensätzliche Entscheidung eines US-Berufungsgerichts auf.

"Historischer Sieg"

Dieses hatte in Anlehnung an einen früheren Fall argumentiert, die Betreiber könnten für derartige Verstöße nicht zur Verantwortung gezogen werden, weil ihre Plattformen genauso gut für legale Zwecke genutzt werden könnten. Die US-Filmindustrie sprach von einem "historischen Sieg" im digitalen Zeitalter. "Die Entscheidung für die Zuweisung einer indirekten Haftbarkeit in diesem Fall ... ist eine wichtige, betrachtet man die Zahl illegaler Downloads, die täglich mit der Technik von StreamCast und Grokster erfolgen", schrieb Richter David Souter in der Urteilsbegründung. Die privaten Betreiber der beiden Online-Börsen hätten niemals von Blockademöglichkeiten Gebrauch gemacht, um Benutzer bei illegalen Aktivitäten gegebenenfalls auszuschließen.

Vor Bezirksgericht verloren

StreamCast ist die Muttergesellschaft von Morpheus, die ebenso wie Grokster Online-Netzwerke bereitstellt, in denen Millionen von Usern untereinander kostenlos Musik oder Filme kopieren und austauschen können. Im konkreten Fall waren führende Film- und Musikunternehmen juristisch gegen Grokster und StreamCast vorgegangen, hatten allerdings vor einem Bezirksgericht verloren und wandten sich danach mit Unterstützung des US-Justizministeriums an das Oberste Gericht. Die Unterhaltungsindustrie leidet nach eigenen Angaben seit der Etablierung der großen Online-Tauschbörsen 1999 unter erheblichen Umsatzeinbußen.

Sony-Betamax-Urteil

Nun muss das Bezirksgericht über den Fall erneut beraten. In seiner ersten Entscheidung hatte es sich stark an dem Sony-Betamax-Urteil von 1984 orientiert. Damals hatte es geheißen, Sony könne nicht haftbar gemacht werden, wenn Nutzer der von Sony hergestellten Betamax-Videokassetten damit illegal Fernsehprogramme aufzeichneten. Schließlich könnten die Kassetten auch lediglich dazu benutzt werden, die aufgezeichneten Sendungen später nur anzuschauen.

"Gute Nachrichten"

Das Urteil vom Montag gilt als die wichtigste Entscheidung zum Urheberrecht in den USA, dass das Gericht in den vergangenen 20 Jahren gefällt hat. Dan Glickman, Vorsitzender des Dachverbandes Motion Picture Association of America (MPAA) sagte, mit diesem historischen Sieg sei geistiges Eigentum nun auch im digitalen Zeitalter geschützt. "Das sind gute Nachrichten für Konsumenten, Künstler, Innovation und rechtmäßige Internet-Geschäfte", fügte er hinzu. Die Anwälte von StreamCast und Grokster zeigten sich dagegen enttäuscht und erklärten, nun werde eine ganze Welle von Klagen und Prozessen gegen vermeintliche Raubkopierer folgen. Technologieunternehmen warnten, die Entscheidung schrecke viele Investoren von der Entwicklung neuer Produkte für das Internet ab.(Reuters/red)