Die vier Parlamentsparteien haben sich am Dienstag über die gesetzliche Anerkennung der Gebärdensprache geeinigt. Dem Verfassungs-Artikel 8 (er legt Deutsch als Amtssprache fest) wird damit künftig ein dritter Absatz angefügt: "Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. Das Nähere bestimmen die Gesetze." Am Mittwoch ist der Beschluss im Verfassungsausschuss geplant, kommende Woche soll das Nationalratsplenum zustimmen. In Kraft treten kann die Anerkennung der Gebärdensprache dann mit Anfang 2006.

Von der Verfassungsänderung haben die Gehörlosen in Österreich - zumindest vorerst - allerdings keine unmittelbaren Vorteile. In den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf der Regierung wird denn auch darauf verwiesen, "dass diese Bestimmung nicht unmittelbar anwendbar ist, sondern der näheren Konkretisierung und Ausgestaltung durch den einfachen Gesetzgeber bedarf". Außerdem wird festgehalten, "dass die deutsche Sprache (unbeschadet der Rechte der sprachlichen Minderheiten) die Amtssprache der Republik bleibt".

Anpassungen

In einem parallel zur Verfassungsänderung eingebrachten Entschließungsantrag wird die Regierung daher aufgefordert, die bestehende Gesetzeslage zu durchforsten und nötigenfalls Anpassungen vorzunehmen. Handlungsbedarf sieht ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg im Bildungs- und Medienbereich - konkret etwa bei der Untertitelung von ORF-Sendungen. Die Anerkennung sieht Huainigg als "wichtiges Signal für gehörlose Menschen".

SP-Behindertensprecherin Christine Lapp verwies darauf, dass mehr als 450.000 Österreicher gehörlos oder von einer Gehörbehinderung betroffen sind und dass für rund 10.000 Menschen die Österreichische Gehörlosensprache die Erstsprache sei. Bisher werde die Gebärdensprache in der Schule aber wenig gefördert: "Die Konzentration liegt fast ausschließlich auf der Kommunikation zwischen Gehörlosen und Hörenden, was jedoch für Gehörlose eine Einschränkung ihres Wortschatzes bedeutet."

Konkreter Zeithorizont gefordert

Für die Grünen forderte Behindertensprecherin Theresia Haidlmayr einen konkreten Zeithorizont für weitere notwendige Gesetzesanpassungen - und zwar bis Ende 2005. "Da die österreichische Rechtsordnung bereits 1999 durch eine Arbeitsgruppe durchforstet wurde, müsste nur mehr überprüft werden, was sich seither verändert hat. Daher sollte dies relativ leicht möglich sein", so Haidlmayrs in einer Aussendung. (APA)