Der 31 Jahre alte mutmaßliche PKK-Aktivist blieb zehn Tage in Polizeigewahrsam, ohne mit einem Anwalt oder Angehörigen sprechen zu dürfen. Er sei in dieser Zeit "völlig dem verurteilungswürdigen Vorgehen der Polizisten" ausgesetzt gewesen, rügte der Gerichtshof. Die 31 und 28 Jahre alten Dev-Sol-Mitglieder wurden im Anschluss an die Misshandlungen von einem so genannten Staatssicherheitsgericht, dem ein Militärrichter angehörte, zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Dieses Verfahren wertete der Menschenrechtsgerichtshof als Verstoß gegen das Grundrecht auf einen fairen Prozess.
Türkei
Türkei abermals wegen Misshandlung in Polizeigewahrsam verurteilt
Menschenrechtsgericht gibt mutmaßlichem PKK-Mitglied und zwei Mitgliedern der linksextremen Partei Dev-Sol Recht
Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte hat die Türkei abermals wegen Misshandlungen in
Polizeigewahrsam verurteilt. Die Straßburger Richter gaben einem
mutmaßlichen Aktivisten der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans
(PKK) und zwei Mitgliedern der linksextremen Partei Dev-Sol Recht.
Sie waren im Frühjahr und Sommer 1994 in Istanbul bei Verhören mit
Elektroschocks, Aufhängen an den Armen und Stockschlägen auf Hände
und Fußsohlen gequält worden, was ärztliche Atteste bestätigten.
Die Regierung in Ankara wurde angewiesen, den Klägern
Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 beziehungsweise 5000 Euro zu
zahlen. Erst am 7. Juni war die Türkei wegen Folter verurteilt
worden. Geklagt hatte eine Frau, die 1995 im Zuge einer Polizeiaktion
gegen mutmaßliche Mitglieder einer Linkspartei festgenommen und
schwer misshandelt wurde. (APA)