Willkürakt
Küchl betonte in einem Schreiben, dass ihm weder vom Bischof noch von "sonst einer kompetenten Stelle" ein "strafrechtlich relevantes Vergehen gegen eine kirchliche oder staatliche Norm nachgewiesen" worden sei. Daher sehe er in der Aufforderung Küngs, "sich zum Wohl der Kirche und der Gläubigen aus seiner bisherigen Tätigkeit zurückzuziehen", einen "Willkürakt".
Psychotherapeutische Betreuung verweigert
Küchl verwies auch darauf, dass er hinsichtlich der Klärung der Vorwürfe gegen seine Amtsführung "zwei Einladungen" zur Führung diesbezüglicher Dienstgespräche erhalten habe, denen er "nachgekommen" sei. Nicht nachgekommen sei er "lediglich den unzumutbaren Forderungen nach einer zwangsweisen psychotherapeutischen 'Betreuung' und einer nachträglichen gerichtspsychiatrischen Begutachtung".