"Es obliegt uns nicht, freiwillig irgendwelche Prüfungen zu übernehmen, auch wenn sie aus der Sichtweise der Politik als gerechtfertigt oder notwendig erachtet würden", sagte Moser im ORF-"Mittagsjournal". Derzeit können nur Teile der Parteienfinanzierung geprüft werden, nämlich die Verwendung von Klub- und Parteienförderung sowie die - ebenfalls mit Steuermitteln geförderten - Parteiakademien.
Inland
Moser: Rechnungshof nicht zuständig
RH-Präsident: Nur Verwendung der Parteienförderung kann geprüft werden
Wien - Der Rechnungshof (RH) ist laut Gesetz nicht für die
Prüfung der politischen Parteien zuständig. Wenn man das wolle, müsse
man das Gesetz ändern, hielt Rechnungshof-Präsident Josef Moser am
Donnerstag der Forderung des Kärntner LH Jörg Haider nach einer
Sonderprüfung aller Parteifinanzen entgegen.
Eine Prüfung der Parteien würde dem RH einige Probleme bereiten:
So gibt es keinen einheitlichen Rechtskörper Partei. Außerdem verwies
Moser auf methodische Probleme. Das Produkt Wählerstimme oder
politische Sachlösung ließe sich nur schwer auf seine
Wirtschaftlichkeit hin untersuchen. Der RH führe "Wegekritik" und
nicht "Zielkritik" durch. Die Ziele würden von der Partei festgelegt,
bei Wahlen stelle sich heraus, wie erfolgreich die Partei ist. Dem
Rechnungshof obliege es nicht, darzustellen, wie sparsam die Mittel
dabei eingesetzt wurden, so Moser. (APA)