Wien - Der Rechnungshof (RH) ist laut Gesetz nicht für die Prüfung der politischen Parteien zuständig. Wenn man das wolle, müsse man das Gesetz ändern, hielt Rechnungshof-Präsident Josef Moser am Donnerstag der Forderung des Kärntner LH Jörg Haider nach einer Sonderprüfung aller Parteifinanzen entgegen.

"Es obliegt uns nicht, freiwillig irgendwelche Prüfungen zu übernehmen, auch wenn sie aus der Sichtweise der Politik als gerechtfertigt oder notwendig erachtet würden", sagte Moser im ORF-"Mittagsjournal". Derzeit können nur Teile der Parteienfinanzierung geprüft werden, nämlich die Verwendung von Klub- und Parteienförderung sowie die - ebenfalls mit Steuermitteln geförderten - Parteiakademien.

Eine Prüfung der Parteien würde dem RH einige Probleme bereiten: So gibt es keinen einheitlichen Rechtskörper Partei. Außerdem verwies Moser auf methodische Probleme. Das Produkt Wählerstimme oder politische Sachlösung ließe sich nur schwer auf seine Wirtschaftlichkeit hin untersuchen. Der RH führe "Wegekritik" und nicht "Zielkritik" durch. Die Ziele würden von der Partei festgelegt, bei Wahlen stelle sich heraus, wie erfolgreich die Partei ist. Dem Rechnungshof obliege es nicht, darzustellen, wie sparsam die Mittel dabei eingesetzt wurden, so Moser. (APA)