Dies gelte aber nur, wenn der gemeinschaftliche Besitzstand der EU (z.B. in den Bereichen Aufsichtsrecht im Banken- und Finanzdienstleistungssektor, Geldwäsche, öffentliches Auftragswesen, Steuern etc.) von der Türkei zur Gänze übernommen werde.
Vorbehalte wegen Migration
"Wirtschaftliche Vorbehalte bezüglich eines Beitritts der Türkei betreffen vor allem eine mögliche Migration in wohlhabendere EU-Staaten und eine übermäßige Belastung des EU-Budgets, sollten bis zum Beitritt nicht entsprechende Reformen in der Türkei, aber auch in der EU (Landwirtschafts-, Strukturpolitik) umgesetzt worden sein", heißt es weiter im Wirtschaftsbericht.´
Im Falle eines EU-Beitritts der Türkei können neben Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen auch dauerhafte Schutzklauseln für einzelne Verhandlungsbereiche erzielt werden.