Aufschrei
Nicht lange musste auf den Aufschrei der verfeindeten Lager – Film- und Musikindustrie vs. Filesharer – gewartet werden. Von einem historischen Sieg war da einerseits die Rede, aber auch das Ende jeglicher Innovation sahen so manche schon heraufdräuen.
Zwischen Freude und Horrorvision
Selbst die Kommentare aus Österreich konnten widersprüchlicher nicht sein. Auch hier wurde einerseits von einem "Meilenstein" gesprochen, Kritiker beschworen düstere Zukunftsvisionen, in denen bald schon unserer Erinnerungen kostenpflichtig sein würden.
Wie so oft wird nicht so heiß gegessen wie gekocht. Tauschbörsen werden nicht verschwinden, denn tatsächlich wurde Filesharing ja nicht verboten. Wer einen Dienst anbietet und gezielt wirbt, dass Urheberrechte damit verletzt werden können, der kann für den daraus entstehenden Schaden durch Dritte haftbar gemacht werden, heißt es in der Begründung des einstimmigen Urteils. Betroffen ist also das Marketing, nicht die "Peer to Peer" Technologie.
Geringe Auswirkungen
Die Auswirkungen für die User sind also gering. Nach wie vor müssen sich nämlich österreichische User wenig Sorgen machen, solange sie Files nur herunterladen. In Österreich ist nämlich das "Zurverfügungstellen" von urheberrechtlich geschützten Dateien verboten, beim Download sieht die Sache aber ganz anders aus.
Umstrittener Download
Denn auch wenn die Musikindustrie protestiert und Studien in Auftrag gibt, die das Gegenteil beweisen sollen: Der Download zum privaten Gebrauch könnte durchaus legal sein. Der Gesetzestext ist hier nämlich alles andere als eindeutig und die Gerichte haben noch nicht entschieden.
Psychlogische Kriegsführung