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Foto: REUTERS / David W Cerny
Groß war die Aufregung rund um die Entscheidung des Oberster US-Gerichtshof in Sachen P2P-Tauschbörsen. Tatsächlich war es eine Überraschung, von nun an können Betreiber von Online-Tauschbörsen wie Grokster oder Morpheus haftbar gemacht werden, wenn ihre Nutzer gegen das Urheberrecht verstoßen.

Aufschrei

Nicht lange musste auf den Aufschrei der verfeindeten Lager – Film- und Musikindustrie vs. Filesharer – gewartet werden. Von einem historischen Sieg war da einerseits die Rede, aber auch das Ende jeglicher Innovation sahen so manche schon heraufdräuen.

Zwischen Freude und Horrorvision

Selbst die Kommentare aus Österreich konnten widersprüchlicher nicht sein. Auch hier wurde einerseits von einem "Meilenstein" gesprochen, Kritiker beschworen düstere Zukunftsvisionen, in denen bald schon unserer Erinnerungen kostenpflichtig sein würden.

Wie so oft wird nicht so heiß gegessen wie gekocht. Tauschbörsen werden nicht verschwinden, denn tatsächlich wurde Filesharing ja nicht verboten. Wer einen Dienst anbietet und gezielt wirbt, dass Urheberrechte damit verletzt werden können, der kann für den daraus entstehenden Schaden durch Dritte haftbar gemacht werden, heißt es in der Begründung des einstimmigen Urteils. Betroffen ist also das Marketing, nicht die "Peer to Peer" Technologie.

Geringe Auswirkungen

Die Auswirkungen für die User sind also gering. Nach wie vor müssen sich nämlich österreichische User wenig Sorgen machen, solange sie Files nur herunterladen. In Österreich ist nämlich das "Zurverfügungstellen" von urheberrechtlich geschützten Dateien verboten, beim Download sieht die Sache aber ganz anders aus.

Umstrittener Download

Denn auch wenn die Musikindustrie protestiert und Studien in Auftrag gibt, die das Gegenteil beweisen sollen: Der Download zum privaten Gebrauch könnte durchaus legal sein. Der Gesetzestext ist hier nämlich alles andere als eindeutig und die Gerichte haben noch nicht entschieden.

Psychlogische Kriegsführung

Letztendlich gibt das selbst die Musikindustrie zu, wenn auch unfreiwillig: Im Rahmen der berüchtigten "Aktion scharf" wurden nämlich Verfahren ausschließlich gegen Personen eingeleitet, die eine große Anzahl von Musikfiles ohne die Zustimmung der Rechteinhaber im Internet verbreitet haben. Gegen "reine Downloader" wurde hier also außer in Sachen psychlogischer Kriegsführung gar nichts unternommen. Und selbst bei den überführten "Uploadern" wurden bisher nur außergerichtliche Einigungen abgeschlossen, eine Entscheidung der Gerichte bleibt mit Spannung abzuwarten.