Das Gesetz, das am Mittwoch im Parlament beschlossen werden soll, weist tatsächlich einige Mängel auf. Bundesneubauten müssen schon ab 1. Jänner 2006 barrierefrei gestaltet werden, für Altbauten gilt ein Etappenplan: Bis 2007 müssen öffentliche Verkehrsmittel, bis 2008 Verkehrsanlagen und erst bis 2015 öffentliche Bauwerke behindertengerecht sein. Die ursprünglich geplante Einbeziehung der Länder kam nicht zustande. Stattdessen wird es nur eine Aufforderung der Regierung an die Länder geben, mitzumachen. Im letzten Moment wurden auch noch die Universitäten und Museen von den strengeren Bundesbestimmungen ausgenommen.
Inland
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Proteste gegen Gleichstellungsgesetz, Ausnahmen für Universitäten