"Man ist nicht verpflichtet, einen Informanten preiszugeben, auch dann nicht wenn dadurch eine mögliche Straftat behindert würde", erklärt der Wiener Anwalt Michael Pilz. Das so genannte Redaktionsgeheimnis ist im Mediengesetz fest geschrieben und schützt Informanten wie Journalisten gleichermaßen. Demnach können Medienarbeiter als Zeugen vor Gericht die Beantwortung von Fragen verweigern, wenn sie "die Person des Verfassers, Einsenders oder Gewährsmannes von Beiträgen und Unterlagen oder die ihnen im Hinblick auf ihre Tätigkeit gemachten Mitteilungen betreffen."
In ganz Europa schützen Gesetze Informanten wie Journalisten. Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit schreibt die europäische Menschenrechtskonvention vor, den Informantenschutz allerdings nur sehr vage. Deshalb wurden die Bestimmungen dazu in den meisten Ländern noch klarer ausgearbeitet. Bei Nachbar Deutschland etwa gilt das Zeugnisverweigerungsrecht.