Den ganzen Sommer lang die Seele baumeln lassen - das spielt es nur mehr für wenige StudentInnen. Es gilt finanzielle und bürokratische Hürden zu bewältigen.

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Lang schlafen, ab und zu eine Prüfung, zahlreiche Vergünstigungen und zusätzlich noch Geld vom Staat: Dieses Klischee vom Studentenleben ist in den vergangenen zehn Jahren durch diverse Verschlechterungen überholt. Die geplanten Zugangsbeschränkungen sind nur der vorläufige Höhepunkt von zahlreichen Maßnahmen, gegen die erfolglos protestiert wurde.

Freifahrt gestrichen

Bereits mit dem 1997 in Kraft getretenen "Uni-Sparpaket" haben Studenten finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. So wurden etwa die Voraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe verschärft sowie die Freifahrt auf den öffentlichen Verkehrsmitteln in den Uni-Städten sowie die Heimfahrtbeihilfe gestrichen. Bei der Studienbeihilfe kam es zu einer Verschärfung der Rückzahlungsverpflichtung.

Beihilfenrecht verschärft

Bis 1992 hatte praktisch die Inskription als Bedingung für den Bezug der Familienbeihilfe ausgereicht. Mit einer Novelle wurde in diesem Jahr festgelegt, dass Studierende einen Studienerfolg (acht Semesterwochenstunden im ersten Studienabschnitt) nachweisen müssen. Mit dem Uni-Sparpaket 1997 wurde dann verlangt, dass die Studienzeit nicht unbegründet um mehr als ein Semester pro Abschnitt überschritten werden darf.

Altersgrenze gesenkt

Für den Bezug von Studienbeihilfen musste ab 1997 das Studium vor Vollendung des 35. Lebensjahrs begonnen werden (zuvor 40). Mittlerweile ist diese Altersgrenze sogar auf 30 Jahre gesunken. Vor dem Uni-Sparpaket 1997 war es außerdem im gesamten ersten Studienabschnitt erlaubt, die Studienrichtung zu wechseln, ohne den Anspruch auf Sozialleistungen zu verlieren. Dies ist seither "gefahrlos" nur noch in den ersten beiden Semestern möglich.

Die Studiengebühren

Nächster größerer Einschnitt war dann die Einführung von Studiengebühren ab dem Wintersemester 2001/02. Seither müssen die Studenten 363,36 Euro pro Semester bezahlen, um inskribieren zu können.

Nicht nur finanziell hat es die Studenten in den vergangenen zehn Jahren getroffen. Auch ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten wurden eingeschränkt. Zwar sind sie im neuen Universitätsgesetz (UG) 2002 nach wie vor in praktisch gleicher Stärke im Senat vertreten. Dieser ist allerdings das einzige gesetzlich vorgesehene Mitbestimmungsorgan und mit deutlich weniger Kompetenzen ausgestattet als bisher. Darüber hinaus wird er von den Professoren dominiert, die darin - anders als vorher - über eine absolute Mehrheit verfügen.

Neues ÖH-Wahlrecht

Seit heuer können die Studenten auch die Bundesvertretung der Hochschülerschaft nicht mehr direkt wählen. Stattdessen entsenden die einzelnen Universitätsvertretungen entsprechend den Wahlergebnissen Mandatare in die Bundesvertretung. (APA)