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Wien - Die Schnellrestaurant-Kette McDonald's führt rückwirkend mit 1. Juni 2005 im Rahmen eines Betriebs-Kollektivvertrags neue Regelungen für Überstunden und Nachtarbeit in Österreich ein. Diese Regelungen bedeuten Verbesserungen für die rund 7.500 McDonald's-Mitarbeiter in Österreich, sind sich Arbeitgeber und die zuständige Gewerkschaft Hotel, Gastgewerbe, Persönlicher Dienst (HGPD) einig.

Der neue Betriebs-KV schreibt unter anderem die Fünf-Tage-Woche fest, jeder Arbeitnehmer hat einmal pro Monat Anrecht auf einen freien Sonntag in Verbindung mit einem freien Werktag. McDonald's zahlt freiwillig ab der ersten Stunde einen Nachtarbeitszuschlag von 2 Euro stündlich. Ansonsten ist ein Pauschalzuschlag von 18 Euro pro Nacht branchenüblich - der allerdings erst dann fällig wird, wenn von 22 bis nach 2 Uhr früh gearbeitet wurde. Wegen dieser Klausel komme diese Regelung bisher aber praktisch nicht zur Anwendung, so HGPD-Vorsitzender Rudolf Kaske. Der Betriebs-KV mit McDonald's sei daher ein "Meilenstein" und eine "neue Qualität".

Durchrechnungszeitraum sechs Monate

Zudem wurde der Durchrechnungszeitraum für die normale Arbeitszeit mit sechs Monaten festgelegt. Entgeltansprüche für Überstunden entfallen künftig erst nach sechs - anstatt vier - Monaten. Mitarbeiter können künftig Zeitguthaben ansammeln und damit den gesetzlichen Urlaubsanspruch durch Zeitausgleich verlängern. Die Berechnung von Sonderzahlungen erfolgt nun in einer für Arbeitnehmer günstigeren Weise als sonst branchenüblich.

HGPD-Vorsitzender Kaske zeigte sich am Montag erfreut über den "herzeigbaren Betriebs-Kollektivvertrag", der "nach intensiven Verhandlungen in sehr guter Atmosphäre" erreicht worden sei. Der Managing Director von McDonald's Österreich, Harald Sükar, sprach in einer gemeinsamen Pressekonferenz von einem "weiteren wichtigen Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen unserer Mitarbeiter".

Verbesserung zum Hotel- und Gastgewerbe-KV

Die Regelungen bedeuten eine Verbesserung gegenüber dem am 26. April abgeschlossenen neuen Kollektivvertrag (KV) für die rund 160.000 Arbeitnehmer im heimischen Hotel- und Gastgewerbe. Darin wurde eine Erhöhung der KV-Löhne und Gehälter bzw. der Lehrlingsentschädigungen um je 2,3 Prozent vereinbart. Lehrlingsentschädigungen wurden österreichweit angeglichen, zudem wurden Zulagen und Pauschalabgeltungsbeträge angehoben.

Im Jahr 1997 haben sich McDonald's und HGPD auf einen Mindestlohn von 12.000 Schilling (872 Euro) geeinigt. Der ein Jahr später aus der Taufe gehobene neue Lehrberuf "Systemgastronomiefachmann/-frau" habe sich zur Erfolgsgeschichte entwickelt: Ende 2004 gab es insgesamt 476 Systemgastronomielehrlinge. Ein großer Teil der insgesamt bisher 840 ausgebildeten Lehrlinge - rund 600 - würden im Unternehmen verbleiben. Jährlich würden 90 offene Lehrlingsstellen besetzt.

Das Durchschnittseinkommen eines McDonald-Mitarbeiters liegt zwischen 1.100 und 1.200 Euro. Der Ausländeranteil sei auf 30 Prozent gesunken, so Sükar. 50 Prozent der Mitarbeiterinnen sind Frauen, etwa 40 Prozent sind in Teilzeit beschäftigt.