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Der Pay-TV-Sender Premiere muss 108.000 Euro Strafe zuzüglich der Gerichtskosten zahlen, weil er im Vorjahr an drei Sonntagen dem ORF kein Übertragungssignal von Spielen der Fußball-Bundesliga zulieferte. Damit habe Premiere, seit dem Vorjahr Inhaber der TV-Rechte an der Bundesliga, gegen das Fernseh-Exklusivrechtegesetz (FERG) verstoßen, entschied der Bundeskommunikationssenat (BKS) in einem Verfahren.

Die Verwaltungsstrafen wurden genau genommen über den Geschäftsführer von Premiere Österreich verhängt, geht aus dem der APA vorliegenden Bescheid des BKS hervor, die Premiere Fernsehen GmbH haftet zu ungeteilten Hand für die insgesamt 118.800 Euro.

90 Sekunden Kurzberichterstattung pro Spieltag versprochen

Das BKS-Verfahren drehte sich um Vorfälle auf dem Höhepunkt des Konflikts zwischen Premiere und ORF über die Fußball-Kurzberichterstattung. Der Senat hatte im September 2004 dem ORF 90 Sekunden Kurzberichterstattung pro Spieltag über ein Signal vom Ü-Wagen zugesprochen.

"Notwehr-Maßnahme"

Von den Sonntags-Spielen am 26. September 2004 aber erhielt der ORF keine Bilder; am 3. Oktober und am 7. November gab es zwar Material, allerdings erst gegen 19.00 Uhr und auf Videokassette. Premiere-Chef Georg Kofler bezeichnete dies damals als "Notwehr-Maßnahme", da der ORF die TV-Signale "missbräuchlich" verwende. Der BKS hatte festgehalten, dass die Kurzberichterstattung "nachrichtlich" zu geschehen habe, der ORF habe sich daran nicht gehalten, indem er die Bilder in "Sport am Sonntag" eingebunden habe.

Das "Notwehr"-Argument wurde auch im BKS-Verfahren bezüglich des 26. Septembers vorgebracht, darüber hinaus wurde eine Weisung der Geschäftsleitung des Mutterkonzerns in Deutschland ins Treffen geführt. Der Senat allerdings sah keine Notwehr im Sinne einer Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz und hatte "erhebliche Zweifel", ob es tatsächlich eine Weisung gab.

In den beiden Fällen, in denen das Material zu einem späten Zeitpunkt und per Band übergeben wurde, unterstrich Premiere, man habe lediglich die Verwendung der Bilder in "Sport am Sonntag", nicht aber die Kurzberichterstattung an sich verhindern wollen. Der BKS sah trotzdem einen Gesetzesverstoß.

Als erschwerend wurde "die Wiederholung der strafbaren Handlung an drei Tagen" gesehen, als mildernd wurde anerkannt dass es an zwei Tagen zumindest Video-Bilder gab und zudem "die Rechtsfrage neuartig war" und die Vorfälle vor dem Hintergrund eines Rechtsstreits stattfanden.

Premiere hat Berufung eingelegt

Premiere hat gegen diesen Senatsbescheid Berufung eingelegt, hieß es am Dienstag auf APA-Anfrage. Diese Berufung hat so genannte aufschiebende Wirkung - bis zur abschließenden Entscheidung kann der Bescheid daher nicht vollstreckt werden. (APA)