Krismer begründete seine Entscheidung mit ökonomischen Gründen. "Wir müssen auch auf die Geldsäcke schauen", sagte der Richter, der auf das ursprüngliche Verfahren, das im Mai 2003 begann, und sich noch im Stadium der Beweisaufnahme befindet, verwies. Damals erließ der Richter eine einstweilige Verfügung, wonach Mayer von der FIS bei Weltcupveranstaltungen als Trainer zugelassen werden muss. Seine jetzige Entscheidung auf Unterbrechung des Verfahrens begründet Krismer auch damit, dass Mayer auf Grund der Verfügung abgesichert und rechtlich geschützt sei.
Der Salzburger Mayer war in Zusammenhang mit der "Blutbeutel-Affäre" von Salt Lake City 2002 von der FIS ursprünglich lebenslang gesperrt worden. Diese Sperre wurde dann 2005 vom Weltverband auf zehn Jahre reduziert. "Die FIS hat eine Grundrechtsverletzung eingestanden, weil Mayer keine Möglichkeit zur Aussage hatte", sagte Mildner, "damit ist das zuvor verhängte Berufsverbot für ihn rechtswidrig gewesen."