Verfassungsjuristen geben Einsprüchen von abgewiesenen Studierwilligen gute Chancen auf Erfolg - Meduni: Zulassungspraxis "völlig gesetzeskonform"
Redaktion
,
Wien - An den Inskriptionsschaltern der Medizin-Universität
Wien (MUW) hat am Donnerstag der Endspurt um die letzten rund 300
Studienplätze begonnen. Vor allem deutsche Studienwerber warteten
mittags auf die Öffnung der Studienabteilung am Nachmittag. An der
MUW hielt man es für möglich, dass schon am Ende des Tages alle 1.560
Plätze nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" besetzt
sind. Umgekehrt scharren die Juristen erst in den Startlöchern - die
Universität hat schon zahlreiche Schreiben von Anwälten bekommen, die
im Falle der Nicht-Zulassung von Mandanten mit rechtlichen Schritten
drohen.
Verfassungsjuristen geben abgewiesenen Studienwerbern "sehr gute
Erfolgschancen". "Die Rechtssituation ist chaotisch, das
Auswahlverfahren nicht rational, sondern eine Ad-Hoc-Maßnahme", so
der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger. Eine schlüssige Argumentation
für rechtliche Schritte wäre, dass deutsche Studienwerber durch das
Zulassungsprozedere benachteiligt werden: "Das Verfahren funktioniert
derzeit nach dem Zufallsprinzip: Wer sich vor dem Urteil des EuGH
angemeldet hat, der wurde zugelassen, andere nicht." Auch die
Zusendung der für die Inskription notwendigen Zahlscheine per Post
bevorzuge Österreicher.
Die Hochschülerschaft (ÖH) wiederum hat ein
"Notfallberatungspaket" für abgewiesene Studienwerber angekündigt.
Die Rechtsexperten im ÖH-Beratungszentrum hätten "Tipps und Tricks
auf Lager, damit jeder und jede am Ende des Tages das studieren kann,
was er/sie will".
Als "völlig gesetzeskonform" bezeichnet dagegen die MUW ihre
Zulassungspraxis. Man habe sich stets an die geltende Rechtslage
gehalten. Rektor Wolfgang Schütz bedauerte die Verunsicherung
betroffener Studienwerber, "bei denen hier falsche Erwartungen
geweckt werden". Ein Einspruch würde "wenig Erfolgsaussichten haben
und zudem kaum vor 2007 entschieden werden können". (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.