Auf das Medienunternehmen EM.TV und dessen Ex-Vorstände Thomas und Florian Haffa könnten nach dem anlegerfreundlichen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) millionenschwere Schadenersatzforderungen zukommen.

Ihre Kanzlei bearbeite derzeit weitere 250 Verfahren gegen das Unternehmen und seine ehemaligen Manager Thomas und Florian Haffa, sagte die Münchner Anwältin Daniela Bergdolt am Dienstag der Nachrichtenagentur Reuters. 225 Klagen mit einem Streitwert von rund 600.000 Euro seien bereits bei Gericht eingereicht worden. Bergdolt ist auch Landesgeschäftsführerin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW).

Realistische Chancen Geld wiederzubekommen

Die 42 Anleger, die vor dem BGH gewonnen haben, forderten ebenfalls an die 600.000 Euro. "Sie haben realistische Chancen, ihr Geld wiederzubekommen", sagte Bergdolt. Der BGH habe den Richtern in den neuen Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) München vorgegeben, dass ein zeitlich enger Zusammenhang zwischen falscher Börsenmitteilung und dem Kauf dafür spreche, dass die Anlage-Entscheidung von der Mitteilung beeinflusst worden sei. In den 250 Verfahren hätten die Anleger aber nicht alle ihre Aktien in dem Zeitraum gekauft, über den der BGH nun entschiedenen habe, räumte Bergdolt ein. Der BGH hatte nur über Kläger entschieden, die ihre Aktien ab März 2000 erworben hatten.

Es sei ein großer Gewinn für die Anleger, dass der BGH erstmals eine gesamtschuldnerische Haftung von Vorstand und Unternehmen für geschönte Ad-hoc-Mitteilungen festgestellt habe. "Das erhöht die Chancen darauf, den Schadenersatz tatsächlich zu bekommen." Durch den BGH seien Masseverfahren auch künftig nicht ausgeschlossen. Es sei gesetzlich erlaubt, gleichartige Verfahren zusammen zu behandeln. Ihrer Ansicht nach können auch jene Anleger Klage einreichen, die einen Prozess bisher gescheut haben. Die dreijährige Verjährungsfrist habe erst im Frühjahr 2003 begonnen. (APA/REUTERS)