Entscheidet sich Köhler gegen eine Auflösung des Bundestags, wird voraussichtlich die Debatte über einen Plan B beginnen. Neben der gescheiterten Vertrauensfrage lässt das Grundgesetz nur einen weiteren Weg zur Neuwahl zu: den Rücktritt des Kanzlers. Schröder hat einen solchen Schritt aber abgelehnt.
Abgeordnete planen Klage
Die im Bundestag vertretenen Parteien erwarten, dass Köhler Neuwahlen für den 18. September ausruft. Dies wäre terminlich seit Mittwoch möglich, weil Neuwahlen binnen 60 Tagen nach Auflösung des Bundestages stattfinden müssen. Mehrere Abgeordnete wollen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, wenn sich Köhler für eine Auflösung des Parlaments entscheidet. Die Bundestagsabgeordneten Werner Schulz (Grüne) und Jelena Hoffmann (SPD) haben bereits Klagen in Karlsruhe angekündigt.
Am 1. Juli verlor Schröder absichtlich die Vertrauens-Abstimmung. Nach dem SPD-Wahldesaster in Nordrhein- Westfalen strebte er eine vorgezogene Bundestagswahl an, als Votum über seine umstrittenen Arbeitsmarkt- und Sozialreformen. Am wahrscheinlichsten ist nach Einschätzung politischer Beobachter, dass Köhler den Bundestag auflöst und dass das Verfassungsgericht seine Entscheidung bestätigt - mit der Auflage, dass der neue Bundestag eine Regelung zur Selbst-Auflösung trifft. (APA/AP/Reuters/dpa)