Wien - Steffen Hofmann spielt künftig für das österreichische Fußball-Nationalteam. Dass der geborene Deutsche das prinzipiell schon am 17. August beim Freundschaftsspiel gegen Schottland in Graz tun könnte, hat auch einen guten Grund. Während die österreichische Staatsbürgerschaft in der Regel nämlich nach zehn Jahren verliehen wird, kann es bei Sportlern ein "staatspolitisches Interesse" geben und die Einbürgerung über einen einstimmigen Ministerratsbeschluss dementsprechend beschleunigt werden.

Hofmann hat nach Angaben von Johannes Rauch, Sprecher des Innenministeriums, die Einbürgerung beim Amt der Wiener Landesregierung beantragt, der Beschluss beim nächsten Ministerrat am 9. August dürfte nur noch Formsache sein. Vereinfacht wurde die Lage im Falle Hofmanns auch durch seine Heirat mit einer Wienerin im September 2004 und seine ohnehin vorhandenen deutschen Sprachkenntnisse, entscheidend dürfte aber vielmehr sein spielerisches Können sein.

Während eine Hochzeit die Fristen zwar bereits erheblich verkürzt hätte, kommt bei Hofmann laut Rauch Paragraph 10, Absatz 6 des Staatsbürgerschaftsgesetzes zum Tragen. Ein Ausländer kann demnach eingebürgert werden, "wenn die Bundesregierung bestätigt, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft wegen der vom Fremden bereits erbrachten und von ihm noch zu erwartenden außerordentlichen Leistungen im besonderen Interesse der Republik liegt." Dieses Interesse scheint hinsichtlich der kommenden WM-Qualifikation und der EM 2008 bei "Österreichs Fußballer des Jahres" offensichtlich.

Üblicherweise wird die Staatsbürgerschaft erst nach zehn Jahren verliehen. Die letzten drei Jahre sollen künftig zudem als "Probefrist" gestaltet sein, innerhalb derer der Staatsbürgerschaftswerber nachweisen muss, seinen Lebensunterhalt mit einem eigenen Erwerbseinkommen bestreiten zu können. Außerdem sollen vor Zuerkennung der Staatsbürgerschaft auch etwaige Verwaltungsstrafen bei der Beurteilung des "Gesamtverhaltens" stärker berücksichtigt werden.

Überprüft werden sollen innerhalb dieser Probefrist auch die Sprachkenntnisse der einbürgerungswilligen Ausländer. Das erforderliche Sprachniveau soll über dem im Integrationsvertrag geforderten Niveau liegen, das lediglich die Bewältigung von einfachen Alltagssituationen vorsieht. Voraussetzung für die Erteilung der Staatsbürgerschaft soll demnach außerdem ein zehnjähriger legaler Aufenthalt in Österreich sein (bisher reichte nach Angaben des Justizministeriums oft die zehnjährige polizeiliche Meldung aus). (APA)