Zu der "natürlichen Konkurrenzsituation" gegenüber den etablierten Religionen trat in den 80er-Jahren die öffentliche Debatte über die angebliche Gefährlichkeit so genannter Sekten. Das Ergebnis war ein Klima undifferenzierter Vorurteile gegenüber kleinen religiösen Gemeinschaften im Allgemeinen, welches - leider - sogar die Höchstgerichte beeinflusste. So hat etwa der VfGH im Jahre 2001 (Christengemeinschaft vs. BMfUK) die gänzliche Sperre jeder Anerkennung damit begründet, die Existenz gefährlicher Sekten sei in Österreich eine "unbestrittene Tatsache". In diesem - wie in allen anderen Fällen - wurde jedoch nicht explizit geprüft, ob von den konkreten um Anerkennung werbenden Gemeinschaften auch tatsächlich Gefahren ausgehen.
Zwei jetzt veröffentlichte Entscheidungen können einen Weg aus der festgefahrenen Situation weisen: Das Oberverwaltungsgericht Berlin entschied, Zeugen Jehovas in Deutschland anzuerkennen und damit den anderen Kirchen gleichzustellen. In einem umfangreichen, sich über mehrere Jahre hinziehenden Verfahren wurden vom Gericht alle stereotypen Vorurteile gegen diese Religionsgemeinschaft im Einzelnen geprüft. Sämtliche aufgenommenen Beweise führten das Gericht zu der Schlussfolgerung, dass von dieser religiösen Gemeinschaft keine der behaupteten Gefahren ausgehen. Das Oberverwaltungsgericht hat dadurch gezeigt, dass eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Wesen und Wirken der unterschiedlichen religiösen Gruppen und eine Rechtsfindung auf rechtsstaatlich einwandfreien Weg sehr wohl möglich sind.
Erwachet!
Diese Vorgehensweise der Gerichte in Deutschland sollte den österreichischen Entscheidungsträgern als Vorbild für eine sachliche Beurteilung dienen. Das würde auch latente Ängste und Befürchtungen in der Bevölkerung verringern. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) prüft derzeit, ob durch die jahrzehntelange Verhinderung der Anerkennung tausende Österreicher in ihrer Religionsfreiheit beeinträchtigt sind. Davon betroffen sind große Religionsgemeinschaften und Weltreligionen, wie etwa Baptisten, Zeugen Jehovas und Hindus. Ihre Mitglieder werden vom Gesetz in vieler Hinsicht allein aufgrund der Zugehörigkeit zu einer nicht anerkannten Kirche benachteiligt.
Mit seiner Entscheidung vom 5. Juli 2005 hat der Gerichtshof angekündigt, die Verletzung des Rechtes auf Religionsfreiheit durch die vielfältigen Diskriminierungen der österreichischen Zeugen Jehovas zu prüfen und zugleich beide Seiten eingeladen, eine gütliche Einigung auf Grundlage der internationalen Standards für Menschenrechte zu suchen.