Am 9. August wird das Bundesverfassungsgericht über die Klage der SPD-Abgeordneten Jelena Hoffmann und andere Klagen gegen die Auflösung des Bundestages und die Ansetzung von Neuwahlen verhandeln. Dies habe das Gericht am Freitag mitgeteilt, erklärte Hoffmanns Anwalt Hans-Peter Schneider.
Friständerungen
Geplant ist, dass die Parteien nicht wie üblich bis zum 90. Tag vor dem Wahltermin ihre Beteiligung beim Bundeswahlleiter anzeigen müssen, sondern bis zum 47. Tag. Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge wird vom 66. Tag auf den 34. Tag vor dem Urnengang verlegt. Die Frist für die Zulassungsentscheidung der Wahlvorschläge verkürzt sich vom 58. auf den 30. Tag vor der Wahl.
Nur Bundesverfassungsgericht kann Neuwahlen stoppen
Gestoppt werden kann eine Neuwahl nach einer Zustimmung Köhlers noch durch das Bundesverfassungsgericht. Klagen einreichen dürfen die anderen Bundesorgane, Bundestagsabgeordnete sowie Parteien, die sich in ihren verfassungsmäßigen Rechten beeinträchtigt sehen.
Wie lange die Verfassungsrichter für eine Entscheidung brauchen würden, ist unsicher. Als Helmut Kohl (CDU) 1983 die Vertrauensfrage stellte, urteilten die Verfassungsrichter 28 Tage nach Eingang der Klage. Schneller geht es bei Eilentscheidungen, die zunächst nicht begründet werden müssen. Innerhalb von zehn Tagen beschlossen die Richter zum Beispiel Mitte Juni die Fortführung des Visa-Untersuchungsausschusses. Beobachter rechnen damit, dass das Gericht seine Entscheidung bereits Ende August verkünden wird.
60-Tage-Frist
Die laufende 60-Tage-Frist bis zu den Neuwahlen wird von einer Klage beim Bundesverfassungsgericht nur dann nicht berührt, wenn die Richter die Klage umgehend zurückweisen und Neuwahlen zulassen. Sollten sie jedoch in einer Einstweiligen Anordnung zu der Ansicht kommen, dass sie wegen der Komplexität der Materie mehr Zeit für ihre Entscheidung brauchen, dann könnte der Termin durchaus noch verschoben werden.