Klammert esentliche Kostenaspekte aus
Die Lenkungsabgabe klammert außerdem wesentliche Kostenaspekte aus und komme damit zu falschen Ergebnissen, heißt es im der Studie der RTR weiter. Zudem berge die Steuer Nachteile für Konsumenten, Unternehmen, die Mobilfunkversorgung und den Wettbewerb und verschlechtere die Standortattraktivität Österreichs.
Probleme bei Mehrfachnutzung von Masten
Das NÖ-Sendeanlagengesetz berücksichtige die technischen Probleme der Mehrfachnutzung von Masten (so genanntes Site Sharing) nicht oder nur unzureichend, so die Studie. Die Abgabe konterkariere außerdem die eigenen Ziele, denn das "eindimensionale Globalziel der Maximierung von Site-Sharing" sei "nicht zielführend" und könne "sogar kontraproduktiv" sein.
Ende Juni
Das technische Gutachten sei ergänzend zu dem Ende Juni vorgestellten und im Auftrag von Gorbach von der RTR erstellten juristischen Gutachten zu sehen, aus dem hervor geht, dass die niederösterreichische Handymasten-Steuer in einigen Punkten verfassungs- und EU-rechtswidrig sei, heißt es in der technisch-wirtschaftlichen Studie.
Sollte Niederösterreich nicht von der Steuer abrücken, will Gorbach das Gesetz am 9. August in den Ministerrat einbringen und die Regierungsmitglieder davon überzeugen, gegen die Abgabe Einspruch zu erheben. Dafür ist jedoch Einstimmigkeit in der Regierung notwendig. Rechtlich gesehen ist der 29. September der erste reguläre mögliche Zeitpunkt, zu dem der Niederösterreichische Landtag in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause das kürzlich beschlossene Sendeanlagenabgabegesetz wieder abschaffen könnte.
Ab 2006