Wer nach Attentaten lieber anderswo Ferien machen möchte, muss mehrere Dinge beachten - und auf die Kulanz der Reiseveranstalter bauen. Eine kostenlose Stornierung kann man nur verlangen, wenn das Außenministerium eine offizielle Reisewarnung verlautbart. Den simplen Umkehrschluss "keine Reisewarnung - kein Gratisstorno" hat der Oberste Gerichtshof (OGH) aber in Musterprozessen ausdrücklich verneint.Allerdings hängt das für den OGH auch davon ab, wie weit der Reiseantritt noch entfernt ist. In der Praxis sollte man sich mit seinem Veranstalter in Verbindung setzen, diese bieten in vielen Fällen eine kostenlose Umbuchung an. Eine abgeschlossene Stornoversicherung nützt bei einem Nichtantritt der Reise wegen Terrorangst übrigens nichts. (moe, DER STANDARD Printausgabe, 25.07.2005)