Keine Möglichkeit zur Stellungnahme
Die Fluggesellschaft hatte vor dem Presserat geltend gemacht, der Text erwecke den Eindruck, dass die Swiss mit Zahlungen an Treibstofflieferanten im Rückstand sei. Dies sei nicht wahr. Zu den schweren Vorwürfen habe sie zudem nicht Stellung nehmen können. Die Redaktion des "Tages-Anzeiger" entgegnete, dass im Text nicht behauptet werde, dass die Swiss bei mehreren Lieferanten offene Rechnungen habe. Weil aber der Passus wohl von zahlreichen Lesern so verstanden worden sei, sei eine Gegendarstellung der Swiss akzeptiert worden.
Verletzung der Anhörungspflicht
Der TA-Redaktion und auch Sepp Moser wirft der Presserat zudem eine Verletzung der Anhörungspflicht vor. Zum schweren Vorwurf der Zahlungsrückstände hätten der Autor, spätestens aber der diensthabende Redakteur, die Fluggesellschaft zwingend anhören müssen. Auch Mosers Originaltext hätte eine Stellungnahme der Swiss erfordert.