Ein Artikel im Zürcher "Tages-Anzeiger" vom August 2004 vermittelt nach Auffassung des Schweizer Presserates den nicht belegten Eindruck, dass die Fluggesellschaft Swiss Zahlungsrückstände habe. Damit habe die Zeitung die Wahrheitspflicht verletzt, rügt der Presserat. Die Redaktion des "Tages-Anzeigers" (TA) und der Journalist Sepp Moser, Verfasser des Textes, hätten die Fluggesellschaft zu den schweren Vorwürfen anhören müssen. Eine Beschwerde der Swiss hieß der Presserat deshalb größtenteils gut.

Keine Möglichkeit zur Stellungnahme

Die Fluggesellschaft hatte vor dem Presserat geltend gemacht, der Text erwecke den Eindruck, dass die Swiss mit Zahlungen an Treibstofflieferanten im Rückstand sei. Dies sei nicht wahr. Zu den schweren Vorwürfen habe sie zudem nicht Stellung nehmen können. Die Redaktion des "Tages-Anzeiger" entgegnete, dass im Text nicht behauptet werde, dass die Swiss bei mehreren Lieferanten offene Rechnungen habe. Weil aber der Passus wohl von zahlreichen Lesern so verstanden worden sei, sei eine Gegendarstellung der Swiss akzeptiert worden.

Verletzung der Anhörungspflicht

Der TA-Redaktion und auch Sepp Moser wirft der Presserat zudem eine Verletzung der Anhörungspflicht vor. Zum schweren Vorwurf der Zahlungsrückstände hätten der Autor, spätestens aber der diensthabende Redakteur, die Fluggesellschaft zwingend anhören müssen. Auch Mosers Originaltext hätte eine Stellungnahme der Swiss erfordert.

Dem Antrag der Swiss, für Experten in der Luftfahrtsberichterstattung wie Sepp Moser erhöhte Sorgfaltspflichten zu postulieren, folgte der Presserat hingegen nicht. Die Einhaltung der berufsethischen Standards genüge auch für Journalisten, die sich einen Expertenstatus zugelegt hätten. (aPA/sda)