Braunschweig - In der Diskussion über die Bespitzelung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz hat es in Braunschweig erstmals ein gerichtliches Verbot gegeben. Die Kontrolle der Computer- und Internet-Nutzung der Angestellten durch die Geschäftsführung mit Hilfe spezieller Überwachungs-Software ist nun zumindest in Deutschland gesetzeswidrig. Nach einem Urteil des Landgerichts Braunschweig ist eine vollkommen heimliche Überwachung des Arbeitnehmers in Deutschland verboten. So darf ein Arbeitgeber beispielsweise nicht ausspionieren, welche Web-Seiten genau ein Mitarbeiter aufruft. Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn etwa der Arbeitsvertrag eine rein geschäftliche Nutzung des Rechners vorschreibt oder der Betriebsrat verdeckten Kontrollen zugestimmt hat. Im Prinzip sind auch die Inhalte von E-Mails für den Chef tabu. Wurden die Beschäftigten aber vorab über die Überwachung der PCs informiert, kann die Geschäftsführung die Mail-Adressen auf ihren geschäftlichen Bezug hin überprüfen. Wird eine private Nutzung in diesem Rahmen ausdrücklich ausgeschlossen, darf der Chef sogar mitlesen. Zudem haben Unternehmen das Recht, unerwünschte Internet-Angebote auszufiltern und ihren Mitarbeitern nur bestimmte Sites zugänglich zu machen. (pte)