Netzpolitik
Urteil verbietet heimliche Bespitzelung am Arbeitsplatz
Auch E-Mails sind für Vorgesetzte tabu
Braunschweig - In der Diskussion über die
Bespitzelung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz hat es in Braunschweig
erstmals ein gerichtliches Verbot gegeben. Die Kontrolle der Computer- und
Internet-Nutzung der Angestellten durch die Geschäftsführung mit Hilfe
spezieller Überwachungs-Software ist nun zumindest in Deutschland
gesetzeswidrig.
Nach einem Urteil des Landgerichts Braunschweig ist eine vollkommen
heimliche Überwachung des Arbeitnehmers in Deutschland verboten. So darf
ein Arbeitgeber beispielsweise nicht ausspionieren, welche Web-Seiten
genau ein Mitarbeiter aufruft. Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn etwa der
Arbeitsvertrag eine rein geschäftliche Nutzung des Rechners vorschreibt
oder der Betriebsrat verdeckten Kontrollen zugestimmt hat.
Im Prinzip sind auch die Inhalte von E-Mails für den Chef tabu. Wurden die
Beschäftigten aber vorab über die Überwachung der PCs informiert, kann die
Geschäftsführung die Mail-Adressen auf ihren geschäftlichen Bezug hin
überprüfen. Wird eine private Nutzung in diesem Rahmen ausdrücklich
ausgeschlossen, darf der Chef sogar mitlesen. Zudem haben Unternehmen
das Recht, unerwünschte Internet-Angebote auszufiltern und ihren
Mitarbeitern nur bestimmte Sites zugänglich zu machen. (pte)