Fortsetzung im Streit um den Titel "Weekend": Die Linzer Weekend Magazin GmbH klagt das Vorarlberger Medienhaus auf Unterlassung und stellt gleichzeitig einen Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung. Nach Angaben von "Weekend Magazin"-Herausgeber Christian Lengauer sollte die Klage noch am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch eintreffen.

Lengauer: Titel österreichweit geschützt

Lengauer ging gegenüber der APA davon aus, "dass wir die Einstweilige Verfügung in der nächsten Woche bekommen werden". Umso länger das Vorarlberger Medienhaus sein Produkt unter dem gewählten Titel "Weekend Vorarlberg" erscheinen lassen dürfe, "umso schädlicher ist das für uns", sagte Lengauer. Er betonte erneut, dass der Titel "Weekend Magazin" österreichweit geschützt sei. Ich bin zuversichtlich, dass die Gerichte in unserem Sinne entscheiden werden", sagte Lengauer. Nach Informationen des Wirtschaftspressedienstes twp.at, der sich auf das Österreichische Patentamt bezieht, ist der Titel "Weekend Magazin" mit der Registrierungsnummer AT 223651 eingetragen und geschützt. Der Titel gehört der Mediengruppe Lengauer & Partner.

Vorarlberger Medienhaus unbeeindruckt

Medienhaus-Geschäft Stephan Thurm zeigte sich von der Klage der Weekend Magazin GmbH unbeeindruckt. Er kündigte an, dass das "Weekend Vorarlberg"-Magazin des Vorarlberger Medienhauses weiterhin unter dem bisherigen Namen erscheinen werde. "Wir haben nicht vor, etwas zu ändern." Neben dem Titel wird am nächsten Samstag auch der Umfang von 16 Seiten gegenüber der Erstausgabe unverändert bleiben. Die Wort-Bild-Marke "Weekend Vorarlberg" sei angemeldet und sehe "komplett anders" aus als die Wort-Bild-Marke des "Weekend Magazins", so Thurm. "Wir sind guter Dinge, dass wir dabei bleiben können", sagte der Medienhaus-Geschäftsführer. Thurm bekräftige außerdem, dass die Vorbereitungen einer Klage des Medienhauses gegen die Weekend Magazin GmbH wegen wettbewerbswidrigem Verhalten abgeschlossen seien. Die Klage werde in den nächsten Tagen eingebracht.

Der Gerichtssprecher des Landesgerichts Feldkirch, Reinhard Flatz, konnte den Eingang der Klage der Weekend Magazin GmbH am späten Donnerstag vormittag noch nicht bestätigen. Die Entscheidung über eine allfällige Einstweilige Verfügung werde aber "längstens zwei bis drei Wochen dauern", sagte Flatz. (APA)