Die Fusionsbeschlüsse gelten, wie berichtet, nur mehr als gesellschaftsrechtlicher Formalakt, seit die BAWAG vor fünf Jahren die P.S.K. übernommen hat. Die fusionierte Bank wird, mittelbar und unmittelbar, in Alleinbesitz des ÖGB sein. Stimmt die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat nicht zu, ist sie lediglich überstimmt, und die Fusion geht gegen ihre Stimmen über die Bühne. Abgesegnet werden die Beschlüsse noch auf einer Sonderhauptversammlung am 8. September. Ab 1. Oktober dann sind Mutter BAWAG und Tochter P.S.K. endgültig fusioniert. Es ist die viertgrößte Bank in Österreich.
Im Aufsichtsrat abgelehnt
Schon im Aufsichtsrat am 5. Juli hatte der P.S.K.-Betriebsrat die Fusion abgelehnt. Man wollte noch Expertisen von AK und Gewerkschaft über arbeitsrechtliche Folgen einholen, damit "Folgeschäden" abwehren, wie Harwanegg damals meinte. Die Wahrscheinlichkeit eines Okay des Postsparkassen-Betriebsrats am nächsten Montag ist derzeit ebenfalls nicht hoch, verlautet von informierter Seite.