Wien - Am 1. August endete die dreimonatige Schonfrist für die Warnwestenpflicht. Wer also keine Warnweste im Auto mitführt bzw. sie im Bedarfsfall nicht anzieht, muss mit einer Geldstrafe von 14 Euro rechnen.

Mit 1. Mai 2005 wurde in Österreich die Warnwestenpflicht eingeführt. Lenker von mehrspurigen Kraftfahrzeugen müssen eine Warnweste oder ähnliche Warnkleidung im Auto mitführen. Wer wegen einer Panne, etc. das Auto auf der Autobahn verlässt, muss die Weste tragen. Das gilt nicht auf Parkplätzen.

Die Warnweste muss immer griffbereit sein: Sie ist am besten im Handschuhfach, einem Seitenfach oder einem Fach an der Rückseite des Fahrer- oder Beifahrersitzes aufgehoben. (APA)