Mit 1. Mai 2005 wurde in Österreich die Warnwestenpflicht eingeführt. Lenker von mehrspurigen Kraftfahrzeugen müssen eine Warnweste oder ähnliche Warnkleidung im Auto mitführen. Wer wegen einer Panne, etc. das Auto auf der Autobahn verlässt, muss die Weste tragen. Das gilt nicht auf Parkplätzen.
Panorama
Warnwesten: Schonfrist ist zu Ende
Seit 1. August kostet das Fehlen der Weste 14 Euro
Wien - Am 1. August endete die
dreimonatige Schonfrist für die Warnwestenpflicht. Wer also keine Warnweste im Auto mitführt bzw. sie im Bedarfsfall nicht anzieht, muss mit einer Geldstrafe von 14 Euro rechnen.
Die Warnweste muss immer griffbereit sein: Sie ist am besten
im Handschuhfach, einem Seitenfach oder einem Fach an der Rückseite
des Fahrer- oder Beifahrersitzes aufgehoben. (APA)