Nicht besteuert
Diese werden aber - im Gegensatz zu Mobilfunkmasten - nicht besteuert. Die niederösterreichische Landesregierung hatte die Steuer aber mit dem Kampf gegen angeblichen Mastenwildwuchs begründet. "Das zeigt deutlich die Absicht des Landes Niederösterreich, die privaten Anbieter gegenüber den im Eigentum des Landes Niederösterreich stehenden Unternehmen zu benachteiligen. Will man nicht an Absicht, sondern an Fehlinformation der verantwortlichen niederösterreichischen Stellen glauben, steht dazu deren beharrliche Beratungsresistenz gegenüber belegbaren Fakten in Widerspruch", kritisierte FMK-Chef Thomas Barmüller am Donnerstag in einer Aussendung.
Sichtweise der Mobilfunkbranche
Barmüller hat heute die Sichtweise der Mobilfunkbranche Vertretern der EU-Kommission vorgetragen. Demnach verletze die Handymasten-Steuer die Ziele der Rahmenrichtlinie für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (2002/21/EG), wonach die EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen haben, dass die Nutzer größtmögliche Vorteile in Bezug auf Auswahl, Preis und Qualität genießen. Darüber hinaus müssten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass es keine Wettbewerbsverzerrungen im Bereich der elektronischen Kommunikation gibt. Eine solche Wettbewerbsverzerrung werde durch die Steuer jedoch verursacht, da alle Mobilfunkbetreiber für eine flächendeckende Versorgung fast unabhängig von ihrer Kundenanzahl ähnlich viele Mobilfunkstationen brauchen. Eine Abgabe, die sich an der Anzahl der Mobilfunkantennen bemisst, schwäche daher vor allem kleine Betreiber.
Widerspruch
Die Mastensteuer stehe auch in Widerspruch zu Artikel 13 der Genehmigungsrichtlinie für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (2002/20/EG), die festlege, dass Abgaben objektiv gerechtfertigt, transparent, nicht diskriminierend und verhältnismäßig sein müssen. Eine Abgabe sei nur zulässig, soweit sie die "optimale Nutzung der Masten als knappe Ressource sicher stellt", so das FMK. Das niederösterreichische Sendeanlagenabgabegesetz sei aber ausdrücklich als Lenkungsabgabe in Sachen Orts- und Landschaftsbildschutz sowie Mobilfunk und Gesundheit konzipiert.