Die Mobilfunkbranche nimmt im Streit um die Handymasten-Steuer die 50-Prozent-Beteiligung des Landes Niederösterreich an der "NÖKOM - NÖ Telekom Service Gesellschaft m.b.H." ins Visier. Diese Gesellschaft - die anderen 50 Prozent gehören dem Landesenergieversorger EVN - errichtet und serviciert Sprach- und Datennetze für öffentliche und landesnahe Einrichtungen. Laut dem Forum Mobilkommunikation (FMK) , der Lobbyingorganisation der Mobilfunkbranche, betreibt die NÖKOM 1.000 Sendemasten für lokale drahtlose Funknetzwerke (WLan).

Nicht besteuert

Diese werden aber - im Gegensatz zu Mobilfunkmasten - nicht besteuert. Die niederösterreichische Landesregierung hatte die Steuer aber mit dem Kampf gegen angeblichen Mastenwildwuchs begründet. "Das zeigt deutlich die Absicht des Landes Niederösterreich, die privaten Anbieter gegenüber den im Eigentum des Landes Niederösterreich stehenden Unternehmen zu benachteiligen. Will man nicht an Absicht, sondern an Fehlinformation der verantwortlichen niederösterreichischen Stellen glauben, steht dazu deren beharrliche Beratungsresistenz gegenüber belegbaren Fakten in Widerspruch", kritisierte FMK-Chef Thomas Barmüller am Donnerstag in einer Aussendung.

Sichtweise der Mobilfunkbranche

Barmüller hat heute die Sichtweise der Mobilfunkbranche Vertretern der EU-Kommission vorgetragen. Demnach verletze die Handymasten-Steuer die Ziele der Rahmenrichtlinie für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (2002/21/EG), wonach die EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen haben, dass die Nutzer größtmögliche Vorteile in Bezug auf Auswahl, Preis und Qualität genießen. Darüber hinaus müssten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass es keine Wettbewerbsverzerrungen im Bereich der elektronischen Kommunikation gibt. Eine solche Wettbewerbsverzerrung werde durch die Steuer jedoch verursacht, da alle Mobilfunkbetreiber für eine flächendeckende Versorgung fast unabhängig von ihrer Kundenanzahl ähnlich viele Mobilfunkstationen brauchen. Eine Abgabe, die sich an der Anzahl der Mobilfunkantennen bemisst, schwäche daher vor allem kleine Betreiber.

Widerspruch

Die Mastensteuer stehe auch in Widerspruch zu Artikel 13 der Genehmigungsrichtlinie für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (2002/20/EG), die festlege, dass Abgaben objektiv gerechtfertigt, transparent, nicht diskriminierend und verhältnismäßig sein müssen. Eine Abgabe sei nur zulässig, soweit sie die "optimale Nutzung der Masten als knappe Ressource sicher stellt", so das FMK. Das niederösterreichische Sendeanlagenabgabegesetz sei aber ausdrücklich als Lenkungsabgabe in Sachen Orts- und Landschaftsbildschutz sowie Mobilfunk und Gesundheit konzipiert.

Die nächste, entscheidende Runde im Mastenstreit dürfte am 9. August über die Bühne gehen. Infrastrukturminister Hubert Gorbach (B) hatte angekündigt, bei diesem Rat ein Veto der Bundesregierung gegen den Beschluss des NÖ-Landtages erwirken zu wollen. Umweltminister Josef Pröll (V) hat jedoch bereits durchblicken lassen, dass er Verständnis für die Abgabe hat. "Ich sehe in der Handymasten-Steuer nicht den Sündenfall, der die Republik in Erschütterung bringt oder den Wirtschaftsstandort Österreich vernichtet", erklärte er vor wenigen Tagen. Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V) fürchtet hingegen einen volkswirtschaftliche Schäden in Höhe von 1 Mrd. Euro.(APA)