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Bekommt Schadenersatz für Fotos: Prinzessin Caroline von Monaco.
Schutz des Privat- und Familienlebens
Die umstrittenen Fotos, die Caroline von Monaco und ihre Kinder beim Reiten, Radfahren oder Einkaufen zeigten, waren bereits 1993 und 1997 in der "Bunten", der "Freizeit Revue" und der "Neuen Post" erschienen. Die deutschen Gerichte, letztlich auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, hatten entschieden, dass Prominente als Personen der Zeitgeschichte die Veröffentlichung von Bildern mit gewissen Einschränkungen auch ohne ihre Einwilligung hinzunehmen haben.
Dagegen hatte der Straßburger Gerichtshof am 24. Juni 2004 der Prinzessin Recht gegeben und erklärt, die Veröffentlichung von Bildern aus dem Privatleben der Prinzessin verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, die den Schutz des Privat- und Familienlebens garantiere.
Damals hieß es, die Verfahrenskosten hätten sich im Lauf der Jahre auf 143.000 Euro summiert. Zusätzlich hatte die Prinzessin einen Schadensersatz von 50.000 Euro gefordert. Die Bundesregierung hatte das Straßburger Urteil nicht angefochten.
Urteil "heute genauso für falsch wie vor einem Jahr"