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Bekommt Schadenersatz für Fotos: Prinzessin Caroline von Monaco.

Foto: AP/Bruno Bebert
Prinzessin Caroline von Monaco erhält aus der deutschen Staatskasse 105.000 Euro für ihre Gerichtskosten im Streit um die Veröffentlichung von Paparazzi-Fotos in deutschen Zeitschriften. Zusätzlich erhält sie Schadenersatz in Höhe von 10.000 Euro. Das wurde in einer außergerichtlichen Einigung zwischen den Anwälten der Prinzessin und dem Bundesjustizministerium vereinbart, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Donnerstag mitteilte. Damit wurde der Fall offiziell abgeschlossen.

Schutz des Privat- und Familienlebens

Die umstrittenen Fotos, die Caroline von Monaco und ihre Kinder beim Reiten, Radfahren oder Einkaufen zeigten, waren bereits 1993 und 1997 in der "Bunten", der "Freizeit Revue" und der "Neuen Post" erschienen. Die deutschen Gerichte, letztlich auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, hatten entschieden, dass Prominente als Personen der Zeitgeschichte die Veröffentlichung von Bildern mit gewissen Einschränkungen auch ohne ihre Einwilligung hinzunehmen haben.

Dagegen hatte der Straßburger Gerichtshof am 24. Juni 2004 der Prinzessin Recht gegeben und erklärt, die Veröffentlichung von Bildern aus dem Privatleben der Prinzessin verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, die den Schutz des Privat- und Familienlebens garantiere.

Damals hieß es, die Verfahrenskosten hätten sich im Lauf der Jahre auf 143.000 Euro summiert. Zusätzlich hatte die Prinzessin einen Schadensersatz von 50.000 Euro gefordert. Die Bundesregierung hatte das Straßburger Urteil nicht angefochten.

Urteil "heute genauso für falsch wie vor einem Jahr"

Nach Deutschlands Verurteilung wegen Fotos aus der Privatsphäre von Prinzessin Caroline sind die deutschen Medien nach Einschätzung des Branchenverbandes VDZ "insgesamt vorsichtiger" geworden. "Die Schere im Kopf greift stärker - dieses Feedback erhalten wir aus den Verlagen", sagte der Sprecher des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger, Stefan Michalk. Das Caroline-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg vom Juni 2004 halte sein Verband "heute genauso für falsch wie vor einem Jahr". (APA)