Karlsruhe - Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Freitag die Beschwerde eines Politikers der rechtsextremen Republikaner abgelehnt. Der ehemalige Kreisvorsitzende der Partei hatte den früheren Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, als "Zigeunerjuden" bezeichnet. Laut Beschluss der Verfassungsrichter durfte er das nicht.

Der Politiker der Republikaner hatte die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingebracht, nachdem er in einem langwierigen Prozess über mehrere Instanzen wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt worden war; mit Berufungen blieb er erfolglos.

In der Urteilsbegründung des Ersten Senats des Verfassungsgerichts hieß es, die Verurteilung zu einem Bußgeld würde den Beschwerdeführer nicht in seiner Meinungsfreiheit verletzen. Die Geldstrafe sei daher nicht zu beanstanden. Die Bezeichnung "Zigeunerjude" benutzte der Ex-Funktionär in einer Presseaussendung. (APA/Reuters)