"Rechtsstaatlich bedenkliches Mittel"
Die Behauptung von Bildungsministerin Elisabeth Gehrer, dass es "üblich" sei, Gesetze mit rückwirkendem In-Kraft-Treten zu beschließen, lässt Konecny nicht gelten: "Dieses rechtsstaatlich bedenkliche Mittel wird nur in wenigen Ausnahmefällen angewendet und von Verfassungsrechtlern zu Recht heftig kritisiert."
Die Novelle zum Universitätsgesetz (UG), mit der Zugangsbeschränkungen in acht Fächern ermöglicht werden, ist am 8. Juli im Nationalrat beschlossen worden und sieht eine rückwirkende Anwendung ab 7. Juli vor. Den Bundesrat passierte sie erst am 21. Juli, nach der Beurkundung durch den Bundespräsidenten wurde sie am 28. Juli im Rechtsinformationssystem veröffentlicht und erlangte damit Gesetzeskraft.
Medizin-Uni verteidigt ihre Vorgangsweise
Dazwischen hat aber etwa die Medizin-Uni Wien nach der Aufnahme von 1.560 Bewerbern die Inskription ausgesetzt und weitere Interessenten auf eine Warteliste gesetzt, an der Medizin-Uni Innsbruck konnte man sich nur bis 24. Juli um einen Studienplatz bewerben. Die Medizin-Uni Wien (MUW) verteidigte am Freitag ihre Vorgangsweise in einer Aussendung. Man habe sich vor und nach dem EuGH-Urteil an die Rechtslage des UG gehalten, der Zulassungsstopp nach der 1560. Inskription sei "lediglich eine nach UG 2002 rechtlich mögliche Sistierung".
Bereits im März des Jahres habe die MUW auf der Basis des UG eine Beschränkung der Kleingruppenunterrichtsplätze (für Übungen und Praktika des ersten Studienabschnittes) in den Studienplan aufgenommen, was für alle Studienrichtungen schon seit Jahren möglich sei und regelmäßig angewandt werde. Dabei gelte seit jeher das Prinzip der Vergabe nach der Reihung der Anmeldung. Der Zulassungsstopp wiederum sei durch das Rektorat erlassen worden, die reguläre Zulassungsfrist bis zur neuerlichen Wieder-Aufnahme "nur sistiert".