Hoffnung auf eine innerösterreichische Lösung
Auf politischer Ebene habe man die Vorbehalte gegen die neue Handymasten-Steuer bereits deutlich gemacht und hoffe noch auf eine innerösterreichische Lösung. Sollte eine solche nicht gefunden werden und das Urteil im belgischen Fall die Bedenken der Kommission bestätigen, könnte Österreich ein Verfahren vor dem EuGH drohen. Das am 21. Juni 2005 beschlossene NÖ Sendeanlagenabgabegesetz gilt ab Jahresbeginn 2006 - vorerst befristet auf vier Jahre. Pro Sendeanlage müssen Mobilfunkbetreiber künftig bis zu 21.000 Euro im Jahr zahlen.
Richtlinien
Konkret geht es um die EU-Richtlinien für den liberalisierten Telekommarkt, die vorschreiben, dass die Erbringung von Mobilfunkdiensten nicht behindert werden darf, oder zumindest nicht unverhältnismäßig. Die offene Formulierung lasse allerdings auch einen gewissen Spielraum, daher wolle man das EuGH-Urteil abwarten.
Steuer auf Mobilfunkantennen und Satellitenschüsseln
In Belgien haben zwei Gemeinden 1997/98 eine Steuer auf Mobilfunkantennen und Satellitenschüsseln eingeführt. Die Brüsseler Gemeinde Schaerbeek setzte eine Abgabe von 2.478 Euro für Handy-Antennen und 123,95 Euro für Parabolschüsseln fest. Die Mobilfunkbetreiber klagen dagegen, mit dem Argument, dies verletze EU-Recht. Das oberste belgische Gericht hat den Fall an den EuGH zur Vorabentscheidung weitergeleitet. Anfang April hat der Generalanwalt in seinem Schlussantrag festgestellt, dass eine Abgabe auf die Mobilfunkinfrastruktur eine Behinderung darstelle.
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