Unterdessen hat der Grünen-Abgeordnete Werner Schulz seine Verfassungsklage gegen die Auflösung des Bundestages für Montag angekündigt. Beide Mandatare sehen sich durch die Verkürzung der Legislaturperiode um ein Jahr in ihren Grundrechten verletzt.
Der deutsche Bundespräsident Horst Köhler hatte auf Antrag von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) den Bundestag aufgelöst und für den 18. September Neuwahlen angesetzt. Zuvor war Schröders rot-grüne Koalition im Parlament absichtlich bei einer Vertrauensabstimmung gescheitert.
"Vorsätzlicher Missbrauch"
Schulz hält Schröder vor, den Artikel 68 des Grundgesetzes, der es dem Bundeskanzler ermöglicht, die Vertrauensfrage zu stellen, "vorsätzlich missbraucht zu haben", wie sein Büro am Freitag mitteilte. Für den Grünen-Abgeordneten sei "nicht ersichtlich, dass die rot-grüne Koalition keine Mehrheit mehr habe". Bisher sei nicht eine einzige Abstimmung, bei der die Kanzlermehrheit erforderlich war, verloren gegangen.