Der Skandal um Schleichwerbung in Fernsehproduktionen zieht weitere Kreise. Nach einem Bericht der "Bild am Sonntag", kann die ARD den bereits ausgestrahlten "Tatort"-Krimi "Bienzle und der Tod im Teig" möglicherweise nicht mehr wiederholen. Da für die SWR-Produktion Geld für Schleichwerbung gezahlt worden sei, müsse zunächst die bezahlten Szene herausgeschnitten werden. Dies sei aber schwierig, da bei einer Sichtung des Films nicht entdeckt worden sei, für welche Szene bezahlt wurde.

Der Geldeingang selbst sei jedoch nachgewiesen, berichtete das Blatt unter Berufung auf SWR-Sprecher Wolfgang Utz. Falls die Schleichwerbung nicht gefunden werde, drohe dem gesamten Film daher eine Ausstrahlungssperre.

Das Nachrichtenmagazin "Spiegel" berichtete unterdessen, das ZDF werde den ebenfalls bereits 2004 gesendeten Veronica-Ferres-Film "Sterne leuchten auch am Tag" nachträglich bearbeiten. Dabei solle eine Supermarkt-Szene entfernt werden, in der sich Ferres unter anderem deutlich sichtbar eine bestimmte Pflegecreme aus dem Regal nehme. Ferres sprach laut "Spiegel" auf Anfrage von einem "Zufallsprodukt". Allerdings steht die Schauspielerin dem Magazin zufolge für die betreffende Firma seit Jahren als Werbeträgerin unter Vertrag.

Wegen des Verdachts auf Schleichwerbung hatte der Westdeutsche Rundfunk (WDR) vor knapp zwei Wochen bekannt gegeben, mehr als 250 teils hochkarätige Produktionen der Serien "Tatort", "Schimanski" oder "Der Fahnder" vorübergehend gesperrt zu haben. Als Beispiele hatte WDR-Intendant Fritz Pleitgen zwei "Tatort"-Filme genannt, in denen Unternehmen in drei Fällen offenbar jeweils 25.000 Euro für Schleichwerbung etwa für Weizenbier gezahlt hätten. Der WDR hatte zugleich rechtliche Schritte angekündigt, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. (APA)