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Ein viel beackertes Gebiet: Die neuen Regeln zur deutschen Rechtschreibung

foto: apa/dpa
Wien - Die neuen Rechtschreibregeln treten heute endgültig in Kraft. Mit 31. Juli endete die siebenjährige Übergangsfrist, womit die heftig umstrittenen Schreibregeln für Schulen und Ämter verbindlich sind. Für einige strittige Punkte, für die noch Änderungen erwartet werden, gibt es allerdings Ausnahmen.

Spürbar wird das Auslaufen der Übergangsfrist praktisch nur für die Schüler. Bisher sind die "alten" Schreibweisen zwar als überholt markiert, allerdings nicht als Fehler gewertet worden. Das ändert sich mit Inkrafttreten der neuen Regeln: Wer im neuen Schuljahr dann "Kuß", "daß" oder "Schiffahrt" schreibt, riskiert eine schlechtere Note.

Auch die Ämter sind verpflichtet, mit 1. August 2005 auf die neue Rechtschreibung umzustellen. Tun sie dies nicht, hat das aber keine Auswirkungen: Auch Bescheide mit Rechtschreibfehlern sind gültig.

Heftige Diskussionen

Private müssen ebenfalls nicht umstellen, auch Bücher gibt es sowohl in alter als auch in neuer Rechtschreibung. 2003 ergab eine Umfrage, dass sich die Verlagshäuser im Belletristik-Bereich meist den Wünschen ihrer Autoren angepasst haben. Günter Grass und Hans-Magnus Enzensberger veröffentlichen etwa weiter in alter Rechtschreibung. Bei Kinder- und Jugendbüchern, Sachbüchern und Nachschlagewerken hingegen schwören sich die Verlage nach und nach auf die neue Orthografie ein.

Die Reform war von zahlreichen heftigen Diskussionen begleitet - unter anderem überstand das Regelwerk Verfassungsklagen in Deutschland und Österreich sowie Proteste von Autoren und einigen Zeitungen.

Ausnahmen

Die Reform wird allerdings nicht wie ursprünglich geplant in Kraft treten. Ausgenommen sind vorerst jene Bereiche, für die der Rat für deutsche Rechtschreibung noch Änderungen angekündigt hat, also Getrennt- und Zusammenschreibung, Worttrennung und Interpunktion. Nach Vorstellungen des Rats sollen zum Beispiel Partizip-Verbindungen wie ratsuchend oder alleinerziehend künftig wieder zusammengeschrieben werden können. Die Regelungen sollen sich dabei mehr am Sprachgebrauch orientieren. Hier soll laut einem Erlass des Bildungsministeriums für die Zeit der Diskussion im Rat in den Schulen "Toleranz geübt werden" und sowohl alte als auch neue Schreibweise zulässig sein.

Verbindlichkeiten

Verbindlich werden dagegen die weitgehend unstrittig geltenden Teile der neuen Regeln. Das sind die Groß- und Kleinschreibung sowie die Laut-Buchstaben-Zuordnung bzw. das Wortstamm-Prinzip. Dies betrifft zum Beispiel die neue Schreibweise von Gräuel (früher Greuel), belämmert (belemmert) oder Soße (Sauce). Bei der Groß- und Kleinschreibung sind sowohl "vor Kurzem/auf das Herzlichste" als auch "vor kurzem/auf das herzlichste" möglich.

Bei den Fremdwörtern sind wahlweise etwa "Spaghetti mit Thunfisch" und "Spagetti mit Tunfisch" möglich. Es kommt zur Auflösung von "ß" nach kurzem Vokal zu "ss" (aus Fluß wird Fluss). Bei der Wortzusammensetzungen bleiben dreifache Konsonanten erhalten (Kunststofffabrik, Fußballländerspiel, Schifffahrt). (APA)