Wien - Dem Spitzeninstitut des Sparkassensektors, der Erste Bank, dürfte demnächst erfreuliche Post ins Hause flattern. Wie aus wohlinformierten Kreisen in Brüssel zu erfahren ist, dürfte die EU-Wettbewerbskommission dem Haftungsverbund der Ersten mit ihren 61 Sparkassen demnächst ihren Sanktus geben.

Eine offizielle Mitteilung über diesen Schritt gibt es zwar noch nicht, der sei aber für die kommenden Wochen zu erwarten, heißt es.

In Brüssel gelandet ist das Thema Haftungsverbund im Rahmen eines erbitterten Rechtsstreits, den die Bank Austria Creditanstalt (BA-CA) gegen ihre Erzrivalin Erste Bank angestrengt hat.

Die BA-CA brachte die Causa vors Kartellgericht und legte Beschwerde bei der Kommission in Brüssel ein. Der Vorwurf gegen die Erste: Die Zusammenarbeit der einzelnen Sparkassen mit der Mutter im Haftungsverbund stelle ein gesetzeswidriges Kartell dar.

Querelen im Bankensektor

Der Anfang 2002 gegründete Haftungsverbund hat so zusagen schon von seiner Zeugungsstunde weg für heftige Querelen im Bankensektor gesorgt: Voraussetzung des Verbunds, bei dem es wirtschaftlich um die Konsolidierung von 61 Sparkassen in der Erste-Bank-Bilanz geht, wodurch deren Kernkaptalquote steigt und sich Refinanzierungskosten reduzieren, war die Novellierung des Bankwesengesetzes 2002. Sie trägt seither den Namen "Lex Treichl".

Die Finanzmarktaufsicht FMA hat ihre Stellungnahme im Streit um den Haftungsverbund bereits im Februar 2004 abgegeben. Sie kam zum Schluss, dass das Konstrukt nicht in Widerspruch zum EU-Recht stehe. Eine Ansicht, der sich die Kommission nun offenbar angeschlossen hat. (Renate Graber, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 01.08.2005)