Eine offizielle Mitteilung über diesen Schritt gibt es zwar noch nicht, der sei aber für die kommenden Wochen zu erwarten, heißt es.
In Brüssel gelandet ist das Thema Haftungsverbund im Rahmen eines erbitterten Rechtsstreits, den die Bank Austria Creditanstalt (BA-CA) gegen ihre Erzrivalin Erste Bank angestrengt hat.
Die BA-CA brachte die Causa vors Kartellgericht und legte Beschwerde bei der Kommission in Brüssel ein. Der Vorwurf gegen die Erste: Die Zusammenarbeit der einzelnen Sparkassen mit der Mutter im Haftungsverbund stelle ein gesetzeswidriges Kartell dar.
Querelen im Bankensektor
Der Anfang 2002 gegründete Haftungsverbund hat so zusagen schon von seiner Zeugungsstunde weg für heftige Querelen im Bankensektor gesorgt: Voraussetzung des Verbunds, bei dem es wirtschaftlich um die Konsolidierung von 61 Sparkassen in der Erste-Bank-Bilanz geht, wodurch deren Kernkaptalquote steigt und sich Refinanzierungskosten reduzieren, war die Novellierung des Bankwesengesetzes 2002. Sie trägt seither den Namen "Lex Treichl".